UAS-Gate
10.07.2023, 11:37 Uhr
Drohnenpiloten: Erst die Hälfte hat sich beim Bund registriert
Seit Anfang Jahr gelten neue Bestimmungen für Drohnenpiloten. Doch erst etwa die Hälfte der betroffenen Privatpersonen hat sich registriert.
Seit 1. Januar 2023 gelten neue Bestimmungen für Drohnenpilotinnen und -piloten (PCtipp berichtete). Seit Januar gibt es neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Und seit Anfang Jahr muss sich, wer eine Drohne legal fliegen lassen will, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL melden – wenn die Drohne über 250 Gramm wiegt bzw. mit Sensoren wie einem Mikrofon oder einer Kamera ausgestattet ist. Das BAZL schätzt, dass es in der Schweiz rund 100'000 Drohnenpiloten gibt. Doch erst 54'000 Privatpersonen haben sich registriert, wie «SRF» berichtet. Hinzu kämen noch ca. 1700 Firmen, die Drohnen kommerziell nutzen würden, so Sandra Bodmer, Leiterin der zuständigen Sektion beim BAZL zu SRF.
PCtipp meint
Wird ab 1.1. 2023 gegen die neuen Bestimmungen verstossen, kann das BAZL ein Strafverfahren einleiten. Und das wird teuer, denn wer vorsätzlich (oder fahrlässig) Vorschriften über den Flugbetrieb verletzt, welche der Sicherheit von Menschen (oder Sachen) dienen, kann gemäss Art. 91, Abs 1 lit. b des Luftfahrtgesetzes (LFG) mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken bestraft werden. Allerdings belaufen sich die meisten Bussen auf einige hundert Franken. So oder so: Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, sich zu informieren und zu registrieren.
Lese- und Linktipps
- Unseren Übersichtsartikel zu den aktuellen Bestimmungen finden Sie hier.
- Dossier des BAZL gibts über diesen Link.
- Registrierung: Beim UAS-Gate können Sie sich über diesen Link registrieren.
- Flugeinschränkungen in der Schweiz: BAZL-Drohnenkarte
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