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01.12.2011, 09:11 Uhr
Piraterie: Bund sieht keinen Handlungsbedarf
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik bleibt in der Schweiz weiterhin straffrei. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesebene.
In seinem jetzt veröffentlichten Bericht hat der Bundesrat entschieden, dass in Bezug auf Internetpiraterie kein Handlungsbedarf auf Gesetzesebene besteht. Die 2008 in Kraft getretene Teilrevision des Urheberrechts biete ausreichende Rechtsgrundlagen, argumentiert der Bundesrat. Damit bleibt das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik, Filmen oder Spielen hierzulande weiterhin legal, auch wenn man die betroffenen Medien nicht käuflich erworben hat. Weiterhin illegal ist jedoch das Hochladen von Musik und Co. über Online-Tauschbörsen.
Zwei Drittel aller Jugendlichen nutzen Tauschbörsen
Der Bundesrat begründet den Entscheid damit, dass sich die Unterhaltungsindustrie zwar aufgrund des Internets in einem Wandel befinde, ein klarer Zusammenhang zwischen den Tauschbörsen im Internet und Umsatzeinbussen sei aber nicht belegt. Dies, obwohl dem Bericht zufolge ein Drittel der Bevölkerung über 15 Jahren schon einmal Musik, Filme oder Games über das Internet heruntergeladen hat, ohne dafür zu bezahlen. Bei den Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren würden sogar zwei Drittel solche Tauschbörsen nutzen. Diese Zahlen basieren aber nicht auf einer hierzulande durchgeführten Studie, sondern sind lediglich von einer niederländischen Studie abgeleitet.
Der Bericht des Bundesrats stellt eine Antwort auf ein im März 2010 durch die SP-Ständerätin Géraldine Savary eingereichtes Postulat dar. Savary forderte damals den Bundesrat auf, zu überprüfen, ob gesetzliche Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen vorzunehmen sind.
Der Bericht des Bundesrats stellt eine Antwort auf ein im März 2010 durch die SP-Ständerätin Géraldine Savary eingereichtes Postulat dar. Savary forderte damals den Bundesrat auf, zu überprüfen, ob gesetzliche Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen vorzunehmen sind.
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