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19.03.2013, 09:49 Uhr
FMG-Revision: der Ärger der Telcos
Mit einer Totalrevision der Fernmeldeüberwachung will der Bundesrat Strafverfolgungsbehörden besseren Zugriff auf unsere Daten gewähren. Doch die Provider klagen über unnötige Kosten und die Parlamentarier zweifeln den Sinn des Überwachungskonzepts an.
Anbieter von Post- und Fernmeldediensten müssen ihre Daten aufbewahren, um sie den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. So will es das Gesetz. Bei den Anfragen geht es beispielsweise darum, wer wie lange mit wem telefoniert hat. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) kann diese Daten auf Begehren einer Strafverfolgungsbehörde von den Telcos verlangen und sie an die Behörden weiterleiten. Solche Anfragen gibt es immer häufiger, wie aktuelle Zahlen des ÜPF aufzeigen.
In der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BüPF) hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass diese Bestimmungen verschärft werden sollen. Auch Hostingprovider, Betreiber von Chatforen oder von firmen- oder sogar hausinternen Fernmeldenetzen sollen ihre Daten den Behörden zur Verfügung stellen, wenn Dritte den Dienst nutzen. Die Daten sollen ausserdem zwölf anstatt wie bisher sechs Monate aufbewahrt werden müssen.
Bezahlt wird nur bei Gebrauch
Bezahlt wird nur bei Gebrauch
Gegen diese Aufbewahrungspflicht regt sich seit jeher Widerstand. Denn die zum Sammeln der Daten gezwungenen Unternehmen und Institutionen müssen die Kosten für diese Überwachungseinrichtungen selber tragen. Entschädigt werden sie nur für Anfragen vom ÜPF. Dass diese Vergütungsmethode beibehalten werden soll, hält der Bundesrat in der neuen Gesetzesrevision explizit fest. Für die Unternehmen ist diese Regelung sehr ärgerlich.
So wendet beispielsweise die Swisscom jährlich ungefähr 10 Millionen Franken für die Überwachung auf, nur rund einen Viertel erhält sie in Form von Entschädigungen zurück. Darum fordert sie, dass ein revidiertes BüPF eine Entschädigungspflicht gegenüber den Fernmeldedienstanbieterinnen beinhalten muss.
Auch für Sunrise ergeben sich durch die Überwachungspflicht Kosten in Millionenhöhe, wie Andreas Meier, Mitarbeiter im Regulierungsteam von Sunrise, bestätigt. «Die Verlängerung auf 12 Monate ist auf unserer Seite ein reiner Kostenpunkt. Denn die Investitionen ins Equipment kriegen wir nicht entschädigt.»
So wendet beispielsweise die Swisscom jährlich ungefähr 10 Millionen Franken für die Überwachung auf, nur rund einen Viertel erhält sie in Form von Entschädigungen zurück. Darum fordert sie, dass ein revidiertes BüPF eine Entschädigungspflicht gegenüber den Fernmeldedienstanbieterinnen beinhalten muss.
Auch für Sunrise ergeben sich durch die Überwachungspflicht Kosten in Millionenhöhe, wie Andreas Meier, Mitarbeiter im Regulierungsteam von Sunrise, bestätigt. «Die Verlängerung auf 12 Monate ist auf unserer Seite ein reiner Kostenpunkt. Denn die Investitionen ins Equipment kriegen wir nicht entschädigt.»
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Autor(in)
Fabian
Vogt
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