Trendfahrzeuge
08.10.2021, 12:25 Uhr
E-Trottis: Das ist in der Schweiz erlaubt
E-Trottinetts sind mittlerweile überall in Schweizer Städten zu sehen. Doch was ist mit den E-Trottis erlaubt und wofür kassiert man eine Busse? Was verlangen Verleiher? Und was passiert, wenn man mit dem E-Scooter in die Agglomeration fährt?
In vielen unserer Städte sind sie immer häufiger und zahlreicher zu sehen: E-Trottinetts. Die bunten E-Scooter von Verleihern wie Lime, Circ (ehemals Flash), Bird, Tier oder mittlerweile auch Voi prägen auch hierzulande das urbane Bild. Doch was ist in der Schweiz erlaubt – und was nicht?
E-Scooter fahren: Das gilt in der Schweiz
Grundsätzlich gelten in der Schweiz für E-Trottinetts die gleichen Regeln wie für Velos. E-Trottis fallen unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Das bedeutet: Das Trottoir ist tabu – die Benutzung von Velowegen ist zwingend, so will es das Gesetz.
Die E-Scooter benötigen Licht, eine Glocke sowie Bremsen und Sie dürfen mit ihnen maximal mit einer Geschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren; mit (elektrischer) Tretunterstützung dürfen die Flitzer mit bis zu 25 Kilometer pro Stunde unterwegs sein. Die Antriebsleistung der Motoren darf 500 Watt nicht übersteigen. Ein Helm ist nicht obligatorisch, aber empfohlen.
Lesen Sie auch das Merkblatt des Bundesamts für Strassen ASTRA [PDF] oder von der Stadt- und Kantonspolizei Zürich (Webseite und PDF-Download).
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