SwissID, SuisseID und E-ID – was bedeuten diese Begriffe eigentlich?
E-ID: das Sorgenkind
Update 09.09.21:
Seit Jahren arbeitet der Bund an der E-ID. Es geht um eine staatlich anerkannte elektronische Identifizierung (E-ID). Im Alltag können Sie Ihre physische Identitätskarte oder den Pass vorzeigen; online gestaltet sich die einwandfreie Identifizierung schon schwieriger. Zweck der E-ID ist also eine sichere und einfache Identifikation für den Online-Geschäftsverkehr. Die E-ID soll für das Vereinbaren von Arztterminen, Onlineshopping, oder E-Government-Anwendungen nutzbar sein, beispielsweise, wenn man einen Strafregisterauszug bestellen möchte.
Bundesrat und Parlament hatten ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Hintergrund ist ein Grundsatzentscheid über die Aufgabenteilung von Staat und privaten Unternehmen. Die Abstimmung fand bekanntlich am 7. März 2021 statt; das Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste (E-ID) wurde vom Volk klar abgelehnt. Schon wenige Tage nach dem klaren Nein der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger reichten Parlamentarier eine Motion ein, in welcher der Bundesrat (BR) dazu aufgefordert wird, eine staatliche E-ID zu schaffen (PCtipp berichtete).
Im Mai 2021 hiess es, der BR wolle bei der E-ID vorwärts machen. Bis Ende Jahr soll das Grobkonzept zu einer neuen Lösung vorliegen. Das angepasste Gesetz soll im Mai 2022 in die Vernehmlassung geschickt werden (PCtipp berichtete).
Wenn Sie mehr über die E-ID erfahren möchten, können Sie sich auch unsere E-ID-Podcasts anhören. Die Podcast-Reihe entstand im Vorfeld der E-ID-Abstimmung vom 7. März 2021. Darin kamen sowohl Befürworter als auch Gegner zu Wort. Moderiert wird die Podcast-Reihe von Thomas Kläusli, einem Marketing- und Kommunikationsexperten.
E-ID nötig fürs elektronische Patientendossier
Eine E-ID, eine zertifizierte elektronische Identität, ist beispielsweise auch zwingend notwendig für das elektronische Patientendossier (EPD), welches in der Schweiz zwar extrem verspätet ist, aber jetzt langsam Realität wird – je nach Wohnkanton. Beispielsweise im Kanton Aargau (emedo) kann man mittlerweile sein EPD erstellen.
Auch andere Kantone haben nun eine eigene E-ID lanciert und bieten das EPD an. Beispielsweise der Kanton Waadt hat im August 2021 seine eigene E-ID, die VaudID-santé, vorgestellt (PCtipp berichtete). Hat man seine VaudID-santé, kann anschliessend ein EPD/DEP (Dossier Electronique du Patient) auf der CARA-Webseite eröffnet werden. CARA und emedo (AG) sind zertifizierte EPD-Anbieter. Mehr über das elektronische Patientendossier erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer nicht zwingend eine staatliche Lösung für das EPD möchte und bereits eine SwissID besitzt, kann das SwissID-Login auch dafür nutzen. Der Anbieter SwissSign Group positioniert sich auf der Webseite bereits entsprechend. Demzufolge wird das SwissID-Login bei den Stammgemeinschaften CARA und Mon Dossier Santé akzeptiert. Da die Redaktorin im Kanton Zürich wohnt und es dort noch keine offiziell anerkannte Stammgemeinschaft gibt, konnte dies nicht ausprobiert werden. Welche Voraussetzungen Ihr SwissID-Konto erfüllen muss, damit Sie auf das elektronische Patientendossier zugreifen können, erklärt der Anbieter auf dieser Webseite in den FAQs.
Das sind laut der EPD-Webseite patientendossier.ch die zertifizierten elektronischen Identitäten für das EPD:
Es ist zwar zu begrüssen, dass die Kantone nun selbst vorwärtsmachen, doch mangels E-ID auf Bundesebene kocht so jeder Kanton sein eigenes Süppchen, was die Sache einerseits etwas unübersichtlich macht und andererseits die Gefahr birgt, dass man letztlich dann doch wieder mehrere E-IDs bzw. Logins benötigen wird.
(Dieser Artikel erschien erstmals im Juni 2019 und wurde am 09.09.21 aktualisiert.)
11.09.2021