Konsumentenschutz
19.11.2020, 10:20 Uhr
Ab 2021: Alle Telkos müssen Werbeanruf-Filter anbieten
Aus Kundensicht gibt es ab Januar Verbesserungen bei Callcenter-Anrufen und Roaming-Gesprächen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hatte sich lange dafür eingesetzt und freut sich nun auf Twitter:
Werbeanruf-Filter
Ab 2021 müssen nun alle Telekomanbieter einen Werbeanruf-Filter anbieten. Mehrere Telkos bieten seit einiger Zeit Werbefilter an, beispielsweise die Swisscom (für Festnetz und Mobilfunk-Abos). Dieser muss aber aktiviert werden (siehe Tipp weiter unten). Swisscom-Prepaid-Kunden profitieren bisher allerdings nicht davon.
Sunrise hat im März 2019 ebenfalls einen Callfilter ins Leben gerufen. Dieser gilt für sämtliche Sunrise-Kunden und der Werbefilter ist automatisch eingeschaltet. Nach Angaben des Konsumentenschutzes profitieren von diesem Service neben Sunrise-Kunden auch Kunden von Aldi Suisse mobile, Digitec Connect, Lebara Mobile, ok.-mobile, Quickline Mobil, TalkEasy Mobile, TalkTalk Mobile und Yallo.
Ab 2021 profitieren zum Beispiel auch Kunden von Salt, UPC oder Swisscom-Prepaid-Kunden von der neuen Regelung.
Wie Sie generell gegen Callcenter-Terror vorgehen können, finden Sie in diesem Tipp und hier ist erklärt, wie Sie Spamfilter der Telkos Swisscom und Wingo aktivieren.
Callcenter: auch ohne Sterneintrag strafbar
Bisher durften Callcenter lediglich Telefonnummern mit Sterneintrag nicht anrufen. Das galt aber nicht für solche ohne Sterneintrag. Das ändert sich ab nächstem Jahr. Callcenter machen sich ab Januar 2021 auch dann strafbar, wenn sie Nummern ohne Sterneintrag anrufen, beispielsweise eine Handynummer.
Neu werden zudem nicht nur die Firmen bestraft, welche den Sterneintrag missachten, sondern auch die Auftraggeber bzw. Profiteure von solchen Anrufen – also beispielsweise Krankenkassen und Versicherungen, wie der Konsumentenschutz in einer Mitteilung schreibt.
Roaming
Neu können Sie im kommenden Jahr eine persönliche Kosten-Obergrenze fürs Roaming definieren. Des Weiteren müssen Roaming-Pakete mindestens 12 Monate gültig sein und können somit nicht mehr, wie heute üblich, bereits nach 30 Tagen verfallen. Wird im Ausland telefoniert, dürfen angebrochene Gesprächsminuten nicht mehr auf ganze Minuten aufgerundet und verrechnet werden.
Wer in den Ferien seine Ruhe haben möchte: In diesem Tipp erklären wir, wie Sie im Urlaub im Ausland mit dem Android-Handy unbehelligt bleiben.
Weitere Informationen den Verbesserungen finden Sie im Konsumentenschutz-Blog.
22.11.2020