Top-Tipp: Software zum Niedrigpreis
Kein Risiko eingehen Die PC-Anwender müssen beim ...
Kein Risiko eingehen
Die PC-Anwender müssen beim Kauf von Occasions-Software zwei Fälle unterscheiden:
Software auf Originaldatenträgern wie einer CD oder DVD kann bedenkenlos gekauft werden. Aus dem Internet heruntergeladene Programme sollten Anwender derzeit noch nicht aus zweiter Hand erwerben.
Der Grund: Die Käufer müssten diese zur Weitergabe auf CD-ROM brennen und damit vervielfältigen, was laut Gesetz untersagt ist. Matthias Ebneter geht allerdings davon aus, dass auch der Verkauf vom Occasions-Downloadprogrammen bald einmal gesetzlich problemlos möglich sein wird.
Die PC-Anwender müssen beim Kauf von Occasions-Software zwei Fälle unterscheiden:
Software auf Originaldatenträgern wie einer CD oder DVD kann bedenkenlos gekauft werden. Aus dem Internet heruntergeladene Programme sollten Anwender derzeit noch nicht aus zweiter Hand erwerben.
Der Grund: Die Käufer müssten diese zur Weitergabe auf CD-ROM brennen und damit vervielfältigen, was laut Gesetz untersagt ist. Matthias Ebneter geht allerdings davon aus, dass auch der Verkauf vom Occasions-Downloadprogrammen bald einmal gesetzlich problemlos möglich sein wird.
Beim Kauf von gebrauchter Software auf CD-ROM gibt es ebenfalls einen Fallstrick
Der Gesetzgeber legt beispielsweise nicht fest, wie Nutzer bestraft werden, die ihre verkaufte Software weiterverwenden oder die Deinstallation «vergessen». Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich beim Occasionskauf absichern. Wenn Sie gebrauchte Software erstehen, müssen Sie sicherstellen, dass es sich dabei um ein Original und keine Raubkopie handelt. Verlangen Sie deshalb vom Käufer in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung mit seiner Unterschrift. In dieser erklärt er, dass er die Software rechtmässig erworben und von seinem Rechner deinstalliert hat. Verlangen Sie die Bestätigung vor Abschluss des Kaufs. Wenn der Verkäufer diese nicht geben will, raten wir Ihnen von einem Kauf der Software ab.
Der Gesetzgeber legt beispielsweise nicht fest, wie Nutzer bestraft werden, die ihre verkaufte Software weiterverwenden oder die Deinstallation «vergessen». Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich beim Occasionskauf absichern. Wenn Sie gebrauchte Software erstehen, müssen Sie sicherstellen, dass es sich dabei um ein Original und keine Raubkopie handelt. Verlangen Sie deshalb vom Käufer in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung mit seiner Unterschrift. In dieser erklärt er, dass er die Software rechtmässig erworben und von seinem Rechner deinstalliert hat. Verlangen Sie die Bestätigung vor Abschluss des Kaufs. Wenn der Verkäufer diese nicht geben will, raten wir Ihnen von einem Kauf der Software ab.
Die Bestätigung ist insbesondere beim Erwerb von Betriebssystemen und Computerspielen wichtig. Windows funktioniert nach dem Kauf aus zweiter Hand zum Beispiel nur, wenn es der Verkäufer von seinem Computer deinstalliert.
Autor(in)
Reto
Vogt
31.10.2010