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29.10.2010, 08:55 Uhr
Top-Tipp: Software zum Niedrigpreis
Es muss nicht immer das Allerneuste sein: Mit dem Kauf von gebrauchter Software lässt sich viel Geld sparen. Dabei gibt es einige Fallstricke, die Sie jedoch leicht vermeiden können.
Windows XP, Microsoft Office 2003 und Anti-Virus 2010 von Kaspersky für zusammen weniger als 100 Franken – unmöglich? Keineswegs. Was bei alten Druckern, PCs, Bildschirmen und Notebooks schon lange gang und gäbe ist, gibt es ebenfalls für Software. Denn auch Programme dürfen gemäss Schweizer Recht weiterverkauft werden. Wer also nicht unbedingt die allerneuste Fassung von Windows, Photoshop oder Microsoft Office braucht, kann mit dem Kauf von Occasionsprogrammen sehr viel Geld sparen.
Der einzige Haken an der Sache: Für Heimanwender gibt es keine offiziellen Schweizer Händler von Occasions-Software. Deshalb findet der Verkauf hauptsächlich zwischen Privatpersonen statt. Doch dank Onlineauktionshäusern wie eBay und Ricardo oder dem Webmarktplatz Piazza.ch gelangt man auch in der Schweiz schnell und bequem zu Occasions-Software. Dabei gibt es ein paar wenige Dinge zu beachten, damit Sie nicht einem Betrüger auf den Leim gehen. Alles dazu gleich nachfolgend.
Tipp: Mit Occasions-Software kommen Sie günstig zur neusten Version eines Programms – dank Upgrade. Mehr dazu im noch folgenden Abschnitt «Aus alt mach neu».
Tipp: Mit Occasions-Software kommen Sie günstig zur neusten Version eines Programms – dank Upgrade. Mehr dazu im noch folgenden Abschnitt «Aus alt mach neu».
Rechtlich unbedenklich
Der Verkauf gebrauchter Software wird im Schweizer Urheberrechtsgesetz geregelt. Dort steht im «Erschöpfungsgrundsatz», dass ein PC-Programm weiterveräussert werden darf. Allerdings stören sich einige Software-Hersteller an dieser Regelung und schliessen den Weiterverkauf in den Lizenzbestimmungen ihrer Software aus. Ein klärendes Gerichtsurteil dazu fehlt bisher. In der Praxis hat sich der Verkauf von gebrauchten Programmen jedoch etabliert. Er ist gemäss Matthias Ebneter, Urheberrechtsexperte und Rechtsanwalt der Kanzlei Rentsch & Partner, rechtlich unbedenklich.
Der Verkauf gebrauchter Software wird im Schweizer Urheberrechtsgesetz geregelt. Dort steht im «Erschöpfungsgrundsatz», dass ein PC-Programm weiterveräussert werden darf. Allerdings stören sich einige Software-Hersteller an dieser Regelung und schliessen den Weiterverkauf in den Lizenzbestimmungen ihrer Software aus. Ein klärendes Gerichtsurteil dazu fehlt bisher. In der Praxis hat sich der Verkauf von gebrauchten Programmen jedoch etabliert. Er ist gemäss Matthias Ebneter, Urheberrechtsexperte und Rechtsanwalt der Kanzlei Rentsch & Partner, rechtlich unbedenklich.
Autor(in)
Reto
Vogt
31.10.2010