News 27.07.2005, 07:00 Uhr

Tauschbörsen: Recht und Unrecht

Das Eis wird auch in der Schweiz langsam dünn für Tauschbörsennutzer. Was ist erlaubt, was nicht?
Die Film- und Musikindustrie verbreitet Angst und Schrecken. Sie verklagt in den USA und in verschiedenen europäischen Ländern Nutzer von Tauschbörsen. Und hat dasselbe Vorgehen auch für die Schweiz angekündigt. Nervige Werbespots im Kino und im Vorspann von DVDs warnen vor den Folgen des sogenannten Raubkopierens: Man werde mit Schwerverbrechern in eine Zelle gesteckt, suggerieren die Spots.
Abschreckung ist die Devise der Entertainment-Industrie. Die juristische Realität sieht differenzierter aus. Was ist erlaubt, was nicht? Der PCtipp sagts:
Herunterladen
Die rechtliche Lage ist unklar. Nach Meinung der meisten Fachleute ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien in der Schweiz legal. Der Branchenverband IFPI sieht das natürlich anders und taxiert das Herunterladen als illegal. Einige Juristen sehen das Herunterladen in einer rechtlichen Grauzone. Ganz klar verboten ist es, die heruntergeladenen Filme und Songs wieder in der Tauschbörse anzubieten (auch gleichzeitig), sie zu brennen und ausserhalb der Familie oder des Freundeskreis zu verkaufen oder zu verschenken.
Hochladen oder anbieten
Es ist klar illegal und strafbar, Dateien in einer Tauschbörse anzubieten - ausser Sie verfügen selbst über die Rechte, etwa wenn Sie einen eigenen Song aufgenommen haben und diesen bekannt machen wollen.
Anbieten und gleichzeitig herunterladen
Tauschnetze wie eMule und Bittorrent bieten selbst Fragmente heruntergeladener Dateien umgehend anderen Tauschnetz-Anwendern an. Das heisst: Herunterladen (rechtlich eher unbedenklich) und Hochladen finden gleichzeitig statt. Das ist heikel und macht aus dem an sich legalen Download eine illegale Nutzung der Datei. Ausserdem wissen Sie in vielen Fällen nicht genau, was Sie gerade herunterladen - es könnte Kinderpornografie sein. Für Ermittler spielt es keine Rolle, ob Sie die illegale Datei wissentlich oder unwissentlich herunterladen - Sie geraten ins Visier der Polizei.
Torrent-Links und Foren
Die beiden Fälle ShareReactor und Swissmule [1] [2] belegen: Es ist gefährlich, Foren und Linkseiten zu unterhalten, die sich ausschliesslich mit dem Thema Tauschbörsen beschäftigen. Juristisch könnten Betreiber solcher Sites der Gehilfenschaft angeklagt werden, sofern einer der Anwender dingfest gemacht werden kann.
Fazit
Es geht immer um zwei getrennte rechtliche Verfahren: Einerseits um das Strafrecht (für Copyright-Verletzungen drohen bis zu einem Jahr Gefängnis) und andererseits um die zivilrechtlichen Folgen der Tauschbörsennutzung. Bei Letzteren muss die Industrie vor Gericht ihren Schaden belegen. Und das wird für den Anwender so oder so eine teure Angelegenheit. Die rechtliche Situation in der Schweiz ist mangels wegweisenden Gerichtsurteilen so unklar, dass bei der Nutzung von Tauschbörsen äusserste Vorsicht geboten ist. Auch wenn man am Ende straffrei ausgehen sollte - allein in die Mühlen der Justiz und ins Visier von Ermittlern zu geraten, ist unangenehm. Für Jugendliche unangenehmer als die möglicherweise zu erwartenden Strafen selbst.
Mehr über Recht und Unrecht beim Gebrauch von Tauschbörsen lesen Sie im aktuellen PCtipp 8/05.



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