Mangelhafter Datenschutz im Kanton Bern
Spitäler und Polizei
Die Aufsichtsstelle ist auch involviert, wenn zum Beispiel Spitäler elektronische Klinikinformationssysteme zur Patientendokumentation einführen. Die IT-Lösungen müssen Datenschutzvorschriften erfüllen. Laut Bericht ist das aktuell allerdings nicht der Fall: Bei allen geprüften Projekten stellte die Aufsichtsstelle zwei Mängel fest: Abgeschlossene Fälle wurden nicht inaktiv gesetzt. Diese Einträge lassen sich mithilfe der Suche fälschlicherweise noch auffinden.
Präzedenzfall Google
Befasst waren die Datenschützer eigenen Angaben zufolge auch mit der Ortung von Mitarbeitenden der Polizei. Grund war die Möglichkeit, Einsatzkräfte zum Beispiel bei Demonstrationen via GPS zu lokalisieren. Diese Ortung funktioniert innerhalb von Gebäuden und in städtischen Gebieten nicht zufriedenstellend. Die Polizei prüfte deshalb die Lokalisierung der Angestellten mithilfe von Drahtlosnetzen – auch denen von Privatpersonen. Dafür müssen laut den Datenschützern allerdings Informationen ohne Wissen der Netzbesitzer erhoben und gespeichert werden.
Die Polizei liess bei der Aufsichtsstelle prüfen, ob eine solche Ortung via WLAN zulässig ist. Google hatte vor zwei Jahren mit Aufzeichnungen von WLAN-Standorten für den Dienst «Street View» hierzulande Ärger mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür bekommen. Die Berner Experten kommen nach Prüfung der Polizeianfrage zum Schluss, dass für das Orten via private Netzwerke die gesetzliche Grundlage fehlt.
Die Polizei liess bei der Aufsichtsstelle prüfen, ob eine solche Ortung via WLAN zulässig ist. Google hatte vor zwei Jahren mit Aufzeichnungen von WLAN-Standorten für den Dienst «Street View» hierzulande Ärger mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür bekommen. Die Berner Experten kommen nach Prüfung der Polizeianfrage zum Schluss, dass für das Orten via private Netzwerke die gesetzliche Grundlage fehlt.
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