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03.04.2012, 09:07 Uhr
Mangelhafter Datenschutz im Kanton Bern
Behörden und öffentliche Stellen sammeln multiple Informationen über Bürger sowie Kunden. Teils etwas zu eifrig, bemängelt die Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern.
Die Datenschützer des Kantons Bern haben noch nie so viele Informatikprojekte geprüft wie im vergangenen Jahr. Dies belegt der jüngst veröffentlichte Bericht 2011 der Datenschutzaufsichtsstelle. Hauptsächlicher Mangel vieler Projekte seien nach wie vor Archivierungskonzepte.
Ein Beispiel ist gemäss Bericht die Datenbankanwendung zur Fallbearbeitung der Erziehungsberatungsstellen. Das Audit zeige wesentliche Defizite bei Benutzerberechtigung und -verwaltung, dem Datenmanagement sowie Archivierung und Löschung auf. Die Berner Datenschützer orten hier «grossen Handlungsbedarf».
Bemängelt wird ebenfalls die Applikation «Fahrberechtigungsregister» des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts. Obwohl die Software schon einige Jahre im Einsatz sei, würden die Datenschutzanforderungen «weitgehend gut eingehalten». Gemäss Bericht seien jedoch Anpassungen beim Löschen von Daten und bei der Aufbewahrung angezeigt.
Die Berner Aufsichtsstelle wurde durch das kantonale Datenschutzgesetz verpflichtet, ein «Register der Datensammlungen» ins Web zu stellen. Das Ziel sei, der Bevölkerung einen Überblick über die behördlichen Datensammlungen zu geben. Das Register ist mittlerweile mit einer Liste aller Direktionen, Gerichte und Staatskanzleien sowie einer Volltextsuche ans Netz gegangen.
Bemängelt wird ebenfalls die Applikation «Fahrberechtigungsregister» des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts. Obwohl die Software schon einige Jahre im Einsatz sei, würden die Datenschutzanforderungen «weitgehend gut eingehalten». Gemäss Bericht seien jedoch Anpassungen beim Löschen von Daten und bei der Aufbewahrung angezeigt.
Die Berner Aufsichtsstelle wurde durch das kantonale Datenschutzgesetz verpflichtet, ein «Register der Datensammlungen» ins Web zu stellen. Das Ziel sei, der Bevölkerung einen Überblick über die behördlichen Datensammlungen zu geben. Das Register ist mittlerweile mit einer Liste aller Direktionen, Gerichte und Staatskanzleien sowie einer Volltextsuche ans Netz gegangen.
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Spitäler und Polizei
Die Aufsichtsstelle ist auch involviert, wenn zum Beispiel Spitäler elektronische Klinikinformationssysteme zur Patientendokumentation einführen. Die IT-Lösungen müssen Datenschutzvorschriften erfüllen. Laut Bericht ist das aktuell allerdings nicht der Fall: Bei allen geprüften Projekten stellte die Aufsichtsstelle zwei Mängel fest: Abgeschlossene Fälle wurden nicht inaktiv gesetzt. Diese Einträge lassen sich mithilfe der Suche fälschlicherweise noch auffinden.
Präzedenzfall Google
Befasst waren die Datenschützer eigenen Angaben zufolge auch mit der Ortung von Mitarbeitenden der Polizei. Grund war die Möglichkeit, Einsatzkräfte zum Beispiel bei Demonstrationen via GPS zu lokalisieren. Diese Ortung funktioniert innerhalb von Gebäuden und in städtischen Gebieten nicht zufriedenstellend. Die Polizei prüfte deshalb die Lokalisierung der Angestellten mithilfe von Drahtlosnetzen – auch denen von Privatpersonen. Dafür müssen laut den Datenschützern allerdings Informationen ohne Wissen der Netzbesitzer erhoben und gespeichert werden.
Die Polizei liess bei der Aufsichtsstelle prüfen, ob eine solche Ortung via WLAN zulässig ist. Google hatte vor zwei Jahren mit Aufzeichnungen von WLAN-Standorten für den Dienst «Street View» hierzulande Ärger mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür bekommen. Die Berner Experten kommen nach Prüfung der Polizeianfrage zum Schluss, dass für das Orten via private Netzwerke die gesetzliche Grundlage fehlt.
Die Polizei liess bei der Aufsichtsstelle prüfen, ob eine solche Ortung via WLAN zulässig ist. Google hatte vor zwei Jahren mit Aufzeichnungen von WLAN-Standorten für den Dienst «Street View» hierzulande Ärger mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür bekommen. Die Berner Experten kommen nach Prüfung der Polizeianfrage zum Schluss, dass für das Orten via private Netzwerke die gesetzliche Grundlage fehlt.
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