News 08.10.2019, 10:30 Uhr

E-ID, SwissID und Mobile ID

Mobile ID? SwissID? E-ID? Wenn diese Bezeichnungen das Ziel hatten, die Bevölkerung zu verwirren, dann haben sie das erreicht. Wir zeigen Ihnen, was die Dienste können und welche ID Sie wirklich brauchen.
Bewegen wir uns im Internet, hoffen wir auf ein möglichst hohes Mass an Anonymität. Doch manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass wir aus dem Schatten treten. Das gilt bei der Anmeldung in einem Onlineshop und natürlich erst recht bei Geldtransfers. Bei diesen Anmeldungen werden fast immer ein Benutzername und ein Kennwort verlangt. Ausserdem kommt zunehmend ein weiteres Element ins Spiel, die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder kurz 2FA. Dieses zusätzliche Element muss ebenfalls verfügbar sein, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Banken und Shopbetreiber können sich dabei auf mehrere Ansätze stützen: von der primitiven Streichliste über die Access Card bis hin zur SMS oder zum Farbmuster, Bild 1. Wir kommen auf die 2FA später im Artikel noch im Detail zu sprechen.
Bild 1: Das Punktemuster wird auf dem Smartphone entschlüsselt; der daraus resultierende Code gehört zur Anmeldung
Doch in einigen Fällen ist es mit der Anmeldung allein nicht getan – zum Beispiel dann, wenn ein wichtiges Dokument unterzeichnet wird. In solchen Fällen muss die Identität zweifelsfrei belegt werden. Dazu braucht es ein digitales, aber rechtlich anerkanntes Gegenstück zum Ausweis oder Pass. Damit werden auch die wichtigsten Geschäfte komplett digital abgewickelt, ohne dass Namen mit Tinte auf ein Stück Papier gekritzelt werden.
In der Schweiz kursieren zurzeit drei Begriffe, die sich einem dieser Ziele verschrieben haben: E-ID, Mobile ID und SwissID. Die Ähnlichkeit der Begriffe führt schnell zu Missverständnissen. Dabei sind die Unterschiede zwischen den drei Techniken gross, weil jede eine ganz andere Absicht verfolgt.

Ganz offiziell: die E-ID

Beginnen wir mit der Theorie, denn nichts anderes ist die E-ID zurzeit. Dieses Kürzel steht für Elektronische Identifizierung – also für eine elektronische Identität, die sich auf Augenhöhe mit dem Pass und der Identitätskarte befindet. Die E-ID ist einem klassischen, amtlichen Ausweis ebenbürtig – aber mit allen Verheissungen der Digitalisierung gesegnet.
Bevor es losgehen kann, muss das E-ID-Gesetz in Kraft treten, was nach einem jahrelangen Seilziehen voraussichtlich Ende Jahr der Fall sein wird. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Aufgabenteilung zwischen dem Staat und privaten Anbietern vor: Bei den Identity Providern (IdP) handelt es sich um nicht staatliche Firmen, die zur Ausstellung von anerkannten elektronischen Identitäten und zum Betrieb von E-ID-Systemen ermächtigt sind. Der Bund unterzieht die Identity Provider und deren Systeme einem Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen. Allerdings wünscht sich gemäss Umfragen die Mehrheit der Bevölkerung, dass dieses delikate Thema nicht von Privaten, sondern vom Bund bewirtschaftet wird. Diesem Anliegen erteilt der Bundesrat jedoch eine Absage, weil der Bund angesichts des technologischen Wandels und der Vielfalt möglicher technischer Lösungen nicht in der Lage sei, die E-ID selbst zu entwickeln.
Denn zur Komplexität gesellt sich die Vielfalt. Eine E-ID ist nicht in Stein gemeisselt: Das E-ID-Gesetz macht keine Vorgaben, wie ein digitaler Ausweis aussehen soll. Es könnte sich dabei um das Smartphone handeln, aber auch um eine Zugangskarte oder einen Chip, ganz so, wie es am besten zum Besitzer und den Absichten passt. Das Gesetz überlässt es darüber hinaus den Identity Providern, ob sie noch weitere Vertrauensdienste anbieten möchten, die über die reine Identifizierung hinausgehen – also zum Beispiel eine elektronische Signatur für die Unterzeichnung digitaler Dokumente.
Damit werden papierlose Verträge jeder Grössenordnung möglich, die rechtlich bindend sind. Auch der Umgang mit den Ämtern wird dadurch vereinfacht.
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Kommentare
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perryrho
08.10.2019
Zitat: ... "So setzt etwa die Post (aber nicht PostFinance) die SwissID für die Anmeldung voraus." ... Das stimmt so nicht, denn die Post akzeptiert weiterhin auch eine Neu-Registrierung mit bekanntem Kundenlogin (siehe beiliegendes Anmeldefenster der Post). Sollte das bisherige Kundenlogin zukünftig mal eingestellt werden bevor die 'politischen Weichen' konsumentenfreundlicher gestellt werden, müsste ich mir ernsthaft eine Kündigung überlegen (ich nehme mal an, dass ich damit nicht alleine wäre).

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Jürgen N.
09.10.2019
Glaube ich nicht... Nur schon um ein Paket verfolgen zu können musste ich jetzt nach Jahren zwingend eine SwissID zulegen. Gruss Jürgen

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Klaus Zellweger
09.10.2019
So sinnvoll wie ein neues Loch im Kopf Glaube ich nicht... Nur schon um ein Paket verfolgen zu können musste ich jetzt nach Jahren zwingend eine SwissID zulegen. Yup! Das geht bereits in Richtung «digitale Nötigung». Eine typische helvetische Insel-Nicht-Lösung: Einfach mit dem Kopf durch die Wand – aber ohne Aussicht auf Erfolg.

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Coquin
09.10.2019
SuisseID Die heutige SuisseID ist nicht die frühere Suisse ID (per UBS einzustecken) bei der heutigen SuisseID bekommt man einen PIN oder man bestätigt per Telefon

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Jürgen N.
09.10.2019
Ich musste ein neues Passwort machen, das alte für die Post wurde nicht akzeptiert. Und die Email-Adresse 2x angeben. Eine "PIN" habe ich nicht erhalten. Bin gespannt wie das weitergeht wenn ich wieder mal etwas von der Post möchte...

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trs
13.10.2019
ID hin ID her ...... alles nur lieblos hingestellt und nie fertig zu Ende gedacht .... hatte vor Jahren eine SwissID auf Chip, drei Jahre lang bezahlt .... zu nix gebraucht.... und heute Sunrise bietet MobileID für Roaming Aufträge, Yallo nicht.... SwissID auf dem GSM weiss nichts von 2FA im WEB-Interface ..... UND was mach ich ich falls mein GSM verloren geht oder meine ID sonst wie abhanden kommt (Identitätsdiebstahl !). Bin inzwischen mit ZWEI Smartphones unterwegs, einfach, falls eines abraucht.... (Nexus 6P in den Ferien, bootloop)! ohne bist du heute ein NIEMAND ... keine ID, kein Ticket, kein Geld, einfach gar nix ....:mad: Zudem darf das Smartphone nicht irgend ein Teil sein, es sollte immer unter Software-Wartung (aktuelle und zeitnahe Updates !) stehen und nicht von der Politik ins Offside gestellt sein (Huawei ...)! Kann aber auch neue Herausfordungen für die Applikationen bedeuten, welche nun plötzlich von Android 9 auf Android 10 portiert sind ... hatte da auch ein paar Aussetzer bezüglich den zugeteilten Rechten. Also abschliessend kann ich nur sagen, dass wer sich nicht um die Administration seines Smartphones kümmern kann, ist da hoffnungslos überfordert.....:eek:

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stebra
13.10.2019
und Apple-ID usw? Und irgendwie habe ich in Erinnerung, dass Swisscom so etwas wie Passport oder so hatte....