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18.06.2014, 08:51 Uhr
Ständerat will Rücktrittsrecht beim Onlinekauf
Konsumentenschützer und eine Mehrheit des Ständerats plädieren für ein Rückgaberecht von 14 Tagen im Schweizer Onlinehandel. Branchenvertreter sind dagegen.
Bei vielen Schweizer Onlinehändlern hat sich ein 14-tägiges Rückgaberecht nach EU-Norm schon seit Längerem als «Best Practice» eingebürgert. In der Regel erkennt man solche Shops an den Trusted-Logos und anhand der Rücknahmebedingungen. Simonetta Sommaruga, die ehemalige Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, wollte schon vor neun Jahren erfolglos im Obligationenrecht das Widerrufsrecht als ergänzende Bestimmung zum Onlinehandel verankern. Neu soll für Telefonverträge sowie beim Versand- und Onlinehandel ein verbindliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten. In einer Rechtskommission wurde inzwischen im Rahmen einer neuen Vorlage eine Änderung des Obligationenrechts mit acht gegen zwei Stimmen gutgeheissen.
Konsumentenschützer befürworten neues Rückgabegesetz
Sara Stalder, die derzeitige Präsidentin der SKS, glaubt einem Interview mit Tages-Anzeiger zufolge nach wie vor an die Notwendigkeit einer Neuregelung bei Onlineeinkäufen. Die Konsumentenschützerin ist der Ansicht, dass viele Onlinehändler das Rücktrittsrecht nicht kennen und dieses sehr unterschiedlich regeln. Es melde sich im Schnitt jeden zweiten Tag jemand, der Schwierigkeiten beim Zurücksenden von Waren habe. Die Gefahr eines «Überrumpelungseffekts» ist zwar nicht gegeben, doch würden Produkte oft «beschönigend präsentiert», meint Sara Stalder.
Branchenvertreter sind dagegen
Ein zusätzliches Gesetz brauche es nicht, meinte Digitec im Gespräch mit PCtipp. Dadurch, dass Kunden viel Zeit hätten, sich gut zu informieren und sich in Ruhe die verlinkten Testberichte anzuschauen, sei auch die Gefahr eines Überrumpelungseffekts nicht gegeben. Viele Versandhändler würden ihren Kunden bereits heute in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rücktrittsrecht einräumen, sagt Ralf Wölfe, Vorstandsmitglied der Simsa, gegenüber Tages-Anzeiger. Wo es kein solches Rücktrittsrecht gäbe, würden viele Versandhändler aus Kulanz die Produkte zurücknehmen.
Ombudsstelle verzeichnet wenig Reklamationen
Wölfle beruft sich bei seinen Aussagen auf erste Erfahrungen einer vor sechs Jahren geschaffenen E-Commerce-Ombudsstelle. Sara Stalder erachtet die Aussage als nicht massgebend. Ihrer Ansicht nach wurde die Ombudsstelle von der Branche nur gegründet, um die geplante gesetzliche Regelung zu verhindern, sagte sie im Interview mit Tages-Anzeiger.
Die neue Vorlage sieht jedoch vereinzelte Einschränkungen des Rücktrittsrechts vor. So würde das Rücktrittsrecht erst bei Bestellungen von über 100 Franken zum Zuge kommen. Von der Neuregelung ausgenommen wären aber zum Beispiel die Lebensmittelbranche und Dienstleistungen wie Hotel- und Flugbuchungen.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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