News 08.05.2014, 10:48 Uhr

Sexting-Prozess: Die Politik bleibt wachsam

Am Bezirksgericht Horgen ZH wurde am Mittwoch der bisher grösste Sexting-Fall der Schweiz verhandelt. Einige Politiker fordern schon länger ein Sexting-Gesetz.
Ein Richter am Bezirksgericht Horgen bezeichnete einen grossen Fall von Sexting als «Lehrstück über die Gefahren des Internets».
Ein 22-Jähriger wurde zu 4,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wiederholt verging er sich an drei jungen Frauen, mittels Erpressung durch erbeutete Nacktbilder. Fast täglich verlangte der Täter über WhatsApp neues Material. Eines der Opfer war erst 15 Jahre alt.
Die Hauptgeschädigte musste ihm insgesamt 700 Nacktbilder und rund 100 Videos schicken. Später zwang er sie erneut zu Sex. Tatsächlich zeigt der Fall, wie naiv junge Erwachsene mit intimen Privataufnahmen umgehen.

Der Verbeitungsvektor von Cybermobbing

Mit dem Slogan «Sexting kann dich berühmt machen, auch wenn du es gar nicht willst» führte Pro Juventute letztes Jahr eine Werbekampagne durch, um Jugendliche zu sensibilisieren. Eine Umfrage der Jugendorganisation bestätigte, dass eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer nicht weiss, was Sexting ist und nur 1 Prozent der Befragten regelmässig über das Thema spricht.
Unter dem Sammelbegriff Cybermobbing zeigte eine Studie der Universität Zürich, dass Cybergewalt zwar im Gegensatz zur körperlichen und verbalen Gewalt deutlich seltener vorkommt. Doch, kommt es einmal dazu, nimmt das Verbrechen weitaus grössere Ausmasse an als bei traditioneller Gewalt. Vor allem, wenn kompromittieriende Videos und Bilder geteilt werden.

CVP-Nationalrätin fordert Sexting-Gesetz

Auf politischer Ebene zeichnen sich verschiedenste Bestrebungen ab, ein klareres Strafgesetz für Sexting-Fälle respektive Cyberkriminalitität zu verankern. Nationalrat Oskar Freysinger wollte sogar per Motion erwirken, dass geschädigte Opfer von Cybermobbern mit bis zu drei Jahren Gefängnis belangt werden können, jedoch ohne Erfolg. Pendent ist zurzeit eine Interpellation der CVP-Nationalrätin Viola Amherd.
Sie fragt den Bundesrat, ob die bestehenden Gesetze genügen und wo es Handlungsbedarf gäbe. Dem Bundesrat genügt offenbar das geltende Strafrecht. Wichtiger sei es, Eltern und Minderjährige für das Thema zu sensibilisieren. Einen entsprechenden Bericht will der Bundesrat im zweiten Quartal 2015 vorlegen.
Amherd, die sich im Kinder- und Jugendschutz engagiert, äusserte sich gegenüber der Basler Zeitung, sie sehe Handlungsbedarf beim Sexting und werde deshalb eine Motion oder ein Postulat einreichen.
Was Eltern und Jugendliche gegen Cybermobbing tun können, erfahren Sie hier.

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Autor(in) Simon Gröflin



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