News 08.07.2019, 14:15 Uhr

Post stellt E-Voting-System ein

Damit fällt der elektronische Stimmkanal für die Wahlen im Herbst auch bei den vier Kantonen weg, die bislang auf das System setzten. Sie prüfen nun Schadenersatzforderungen.
Die Post bietet ihr E-Voting-System per sofort nicht mehr an. Somit werden also auch die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Thurgau und Neuenburg im Oktober auf den elektronischen Stimmkanal verzichten müssen. Sie nutzten bislang das System der Post, das die individuelle Verifizierbarkeit bot.
Wie es in einer Medienmitteilung der Post heisst, will die Firma stattdessen ihre Kräfte im Bereich E-Voting bündeln und ausschliesslich an ihrem neuen System mit universeller Verifizierbarkeit weiterarbeiten. Dabei handelt es sich um jenes, das im Frühling einem öffentlichen Intrusionstest unterzogen wurde. Es soll den Kantonen voraussichtlich ab 2020 für den Versuchsbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Ursprünglich war eigentlich geplant gewesen, ab Anfang des nächsten Jahres schrittweise auf das neue System umzusteigen.

Aufwand zu gross

Ausschlaggebend für die Einstellung des Systems war gemäss Mitteilung der Entscheid des Bundesrats, E-Voting vorläufig nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. «Die Post hat in den letzten Monaten gut zugehört und die Situation analysiert. Wir sind überzeugt, dass E-Voting einem Bedürfnis der Stimmbürgerinnen und -bürger entspricht. Deshalb wird es auch künftig zum Portfolio der Post gehören», wird Roberto Cirillo, CEO der Post, im Communiqué zitiert. «Ich habe entschieden, unsere Ressourcen künftig ausschliesslich für das neue System einzusetzen.» Zwei Systeme gleichzeitig weiterzuentwickeln und zu betreiben, das mache für die Post nach dem Entscheid des Bundesrats ökonomisch wenig Sinn.

Kantone fordern Schadenersatz

Für die Anbieterin hat es Konsequenzen, dass sie dem alten E-Voting-System nun vorzeitig den Stecker zieht. Wie die Freiburger Staatskanzlerin Danielle Gagnaux-Morel gegenüber der «NZZ am Sonntag» sagte, fordert der Kanton aufgrund des nicht erfüllten Vertrags eine finanzielle Entschädigung von der Post. Zur Höhe der Forderung gab sie der Zeitung keine Auskunft. Die Verhandlungen seien noch im Gange. Dem Bericht zufolge prüfen auch die anderen drei Kantone eine Schadenersatzforderung.


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