EU-Urheberrecht: Ein Entwurf steht fest

Ausnahmen für Artikel 13

Ausnahmen für Artikel 13

Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro haben und unter 5 Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 20 Millionen Euro gefordert. Start-ups und Kleinunternehmen sollen so geschützt werden.
Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentieren, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie grosse Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äusserten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.
Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichtensuchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Wörter und sehr kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist hingegen verboten.



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