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22.01.2019, 06:45 Uhr
Apple darf nicht sagen, dass alle iPhones verfügbar sind
Das Landgericht München hat Apple die Behauptung untersagt, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunkanbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben.
Apple darf in seinem Patentstreit mit dem Chip-Konzern Qualcomm nicht mehr behaupten, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunkanbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben. Diese Aussage sei irreführend, entschied das Landgericht München nach dpa-Informationen in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag von Qualcomm.
Qualcomm hatte im vergangenen Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten. Es wurde Anfang Januar vollstreckt, nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von gut 1,3 Milliarden Euro hinterlegt hatte – für den Fall, dass Apple das Berufungsverfahren gewinnen sollte.
Apple hatte schon im Dezember erklärt, dass während des Widerspruchsverfahrens in seinen eigenen Stores die iPhones 7 und 8 nicht verfügbar sein werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem eigenen Angebot bereits durch das neue XS ersetzt. Dagegen würden alle Modelle bei Netzbetreibern und Resellern an 4300 Standorten verfügbar bleiben, hiess es. Als das Verkaufsverbot im Januar in Kraft trat, verwies Apple noch einmal auf die Stellungnahme von Dezember.
Qualcomm hatte dagegen darauf verwiesen, dass Apple in dem Urteil von Dezember auch verpflichtet worden sei, die Geräte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen.
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