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15.11.2011, 08:34 Uhr
Facebook: neuer Ärger in Deutschland
Der Hamburger Datenschützer will Facebook wegen der Gesichtserkennung verklagen.
Wie die deutsche Datenschutzbehörde auf ihrer Homepage konstatiert, sei Facebook der Aufforderung, die automatische Gesichtserkennung im Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu gestalten, nicht nachgekommen. Deshalb würden nun rechtliche Schritte vorbereitet, kündigt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an.
Durch die automatische Gesichtserkennung könne Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen, heisst es in der Begründung der Behörde. Voraussetzung dafür sei eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. «Facebook hat diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen», kritisieren die Hamburger Datenschützer. Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen werde aber sowohl durch das europäische als auch das deutsche Datenschutzgesetz gefordert, führt die Behörde weiter aus.
Verhandlungen mit Facebook seien derweil erfolglos geblieben, berichtet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar. Deshalb werde man nun die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen, sagt er. «In Betracht kommen die Verhängung eines Bussgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung», kündigt Caspar an. Die Höhe der Strafe könne in diesem Fall bis zu 300’000 Euro bertragen.
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