News 18.11.2015, 14:39 Uhr

Der neue Datenschutzbeauftragte ist bestimmt

Der Bundesrat hat Adrian Lobsiger als Nachfolger von Hanspeter Thür zum neuen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gewählt.
An seiner Sitzung vom 18. November 2015 hat der Bundesrat Adrian Lobsiger als neuen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) gewählt. Er soll die Nachfolge von Hanspeter Thür antreten, der per Ende November 2015 nach über 14-jähriger Tätigkeit aus dem Amt scheidet. Die Wahl ist noch durch die Bundesversammlung zu genehmigen. Im Falle der Bestätigung wird Lobsiger sein Amt zum frühestmöglichen auf den Entscheid der Bundesversammlung folgenden Zeitpunkt antreten. In der Übergangszeit wird Hanspeter Thürs Stellvertreter Jean-Philippe Walter die Geschäfte des Edöb führen.
Der Edöb wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er übt seine Funktion unabhängig und ohne Weisung einer Behörde aus. Er erstattet der Bundesversammlung periodisch und bei Bedarf Bericht und übermittelt diese Berichte gleichzeitig dem Bundesrat. Er ist administrativ der Bundeskanzlei (BK) angeschlossen. Das Wahlverfahren richtet sich nach den «Weisungen des Bundesrats vom 28. November 2014 über die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat».

Langjährige Praxis im Datenschutz

Adrian Lobsiger ist aktuell stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). Als Chef der Stabsabteilung und des dazugehörenden Dienstes für Recht und Datenschutz trägt er dazu bei, dass die Personendaten in den Informationssystemen des Bundesamtes namentlich auch im Verkehr mit in- und ausländischen Behörden rechtskonform bearbeitet werden. Zu dieser datenschutzrechtlichen Kernaufgabe gehören auch die Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für Informatikprojekte und der Einsatz neuer Informationstechnologien sowie die Erteilung von Auskünften nach Datenschutz- und Öffentlichkeitsgesetz.
Nach ersten Berufsjahren als praktizierender Rechtsanwalt hat Adrian Lobsiger in Exeter (GB) ein Masterstudium in Europarecht absolviert. Im Rahmen seiner Studien in Bern und Basel sowie seiner Publikationen hat sich der promovierte Jurist auch wissenschaftlich mit den privat- und öffentlich-rechtlichen Aspekten der Personendatenbearbeitung und des Datenschutzes auseinandergesetzt.
Lobsiger ist 1992 in die Bundesverwaltung eingetreten, wo er zunächst für das Bundesamt für Justiz (BJ) im Bereich des Internationalen Privatrechts tätig war. 1995 erfolgte der Übertritt ins Fedpol. Nebst seinen Aufgaben für dieses Bundesamt wirkte er von 2001 bis 2005 an der Hochschule Luzern in einem Teilzeitpensum als Gründer und Leiter des Nachdiplomstudiums zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie des Kompetenzzentrums Forensik und Wirtschaftskriminalistik, wo auch die später von der Universität Luzern übernommenen und weiterentwickelten Ausbildungen für die Staatsanwaltschaften angeboten wurden.



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