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09.05.2012, 11:03 Uhr
Billag: Künftig zahlt (fast) jeder Haushalt
Der Bundesrat hat den Entwurf für das überarbeitete Radio- und Fernsehgesetz verabschiedet. Künftig soll jeder Haushalt Gebühren zahlen, unabhängig davon, ob er entsprechende Empfangsgeräte besitzt.
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf für das überarbeitete Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in die Vernehmlassung geschickt. Gegenstand des Gesetzes sind auch die Billag. Der Entwurf sieht vor, die bisherigen Empfangsgebühren durch Radio- und Fernsehabgaben zu ersetzen. Im Unterschied zur bisherigen Regelung müssen neu auch jene Haushalte die Abgaben entrichten, die gar keine entsprechenden Empfangsgeräte besitzen.
Der Grund für diesen Entscheid liegt auf der Hand: Heute ist es auch über Computer, Tablets und Smartphones problemlos möglich, fernzusehen oder Radio zu hören. Die Definition eines gebührenpflichtigen «Empfangsgeräts» würde daher Schwierigkeiten bereiten.
Der Grund für diesen Entscheid liegt auf der Hand: Heute ist es auch über Computer, Tablets und Smartphones problemlos möglich, fernzusehen oder Radio zu hören. Die Definition eines gebührenpflichtigen «Empfangsgeräts» würde daher Schwierigkeiten bereiten.
Keine Gebühren für Sozialleistungsbezüger
Von den neuen Radio- und Fernsehabgaben befreit werden sollen lediglich Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen. Auch kleine Unternehmen sollen keine Billag bezahlen müssen. Als «klein» gelten in diesem Fall Firmen mit einem Umsatz von weniger als 500'000 Franken. Damit sind laut Bund rund 70 Prozent aller Unternehmen von den Abgaben befreit.
Das neue Radio- und Fernsehgesetz regelt des Weiteren auch die Gebührenverteilung sowie die Konzessionsvergabe und die damit verbundenen Auflagen neu. So sollen konzessionierte Fernsehstationen etwa künftig ihre Hauptinformationssendungen mit Untertiteln versehen müssen. Der Prozentsatz der für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehenen Gebührengelder soll künftig variabel gestaltet werden können. Der seit 2007 wegen des fixen Prozentsatzes angehäufte Betrag von rund 69 Millionen Franken soll teilweise an die Gebührenzahlenden zurückerstattet werden.
Von den neuen Radio- und Fernsehabgaben befreit werden sollen lediglich Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen. Auch kleine Unternehmen sollen keine Billag bezahlen müssen. Als «klein» gelten in diesem Fall Firmen mit einem Umsatz von weniger als 500'000 Franken. Damit sind laut Bund rund 70 Prozent aller Unternehmen von den Abgaben befreit.
Das neue Radio- und Fernsehgesetz regelt des Weiteren auch die Gebührenverteilung sowie die Konzessionsvergabe und die damit verbundenen Auflagen neu. So sollen konzessionierte Fernsehstationen etwa künftig ihre Hauptinformationssendungen mit Untertiteln versehen müssen. Der Prozentsatz der für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehenen Gebührengelder soll künftig variabel gestaltet werden können. Der seit 2007 wegen des fixen Prozentsatzes angehäufte Betrag von rund 69 Millionen Franken soll teilweise an die Gebührenzahlenden zurückerstattet werden.
09.05.2012
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