Webshop-Anbieter Green.ch im PCtipp-Interview

Vorkenntnisse, Schlüsselfaktoren und ...

PCtipp: Welche Vorkenntnisse benötigt man eigentlich, um einen Webshop aufzubauen, in die Webseite zu integrieren?
Green.ch: Die Mechanismen des Online-Handels sollte man verstehen und ein Konzept hilft als Basis. Vertiefte Programmierkenntnisse sind heutzutage aber nicht mehr erforderlich, wenn eine Komplettlösung eingesetzt wird. Diese stellt die nötigen Funktionen bereit.
Die Green.ch-Shop-Pakete im Überblick
PCtipp: Was sind Ihrer Meinung nach die Schlüsselfaktoren bei der Umsetzung eines Webshops?
Green.ch: Am Anfang steht die Idee - sie ist die Antriebsfeder. Danach beginnt die Arbeit: Also die Ausgestaltung des Angebots, die Umsetzung des Shops, die Vermarktung und laufende Optimierung. Wird ein Shop mit geringem Budget erst nebenbei betrieben, so stellen wir oft fest, dass die Betreiber mit wenig Aufwand starten und im laufenden Betrieb dann optimieren. Wer die Aktivitäten im Shop misst und daraus die nötigen Schritte ableitet, ist gut beraten. Wichtig ist auf jeden Fall, den Kunden und seine Bedürfnisse ins Zentrum zu stellen. Bieten Sie attraktive Produkte an, liefern Sie die nötigen Informationen dazu und sagen Sie dem Kunden, warum er bei Ihnen kaufen soll. Betrachten Sie den Shop als Schaufenster und gestalten Sie ihn dementsprechend.
PCtipp: Worauf muss man rechtlich achten, wenn man einen Webshop anbietet?
Green.ch: Hier gilt es vor allem zwei Kriterien zu unterscheiden: Werden nur Adressen in der Schweiz beliefert, gilt Schweizer Recht. Werden auch Kunden im Ausland, z.B. der EU, bedient, gilt das schärfere EU-Recht.
Für die Schweiz sind die Regeln relativ simpel. Die AGBs müssen abgebildet sein und für den Konsumenten vor Kaufabschluss lesbar, es gehört ein Impressum auf die Seite und man darf – wie auch bei anderen Verkaufsformen – den Kunden nicht in die Irre führen. Zudem muss die Bestellung unverzüglich bestätigt werden. Zudem sollte ein Text abgebildet werden, wie man mit den Kundendaten (sprich Datenschutz) umgeht. Und die üblichen Fristen, z.B. für Garantien müssen eingehalten werden. Ein Widerrufs- resp. Rückgaberecht gilt nur, wenn der Verkäufer es von sich aus anbietet, es besteht kein Zwang dazu.
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