Mieterinnen- und Mieterverband
14.06.2023, 11:40 Uhr
Webtipp: Mietzinserhöhung überprüfen
Nach der Erhöhung des Referenzzinssatzes werden viele Mieten steigen. Doch ist die Mieterhöhung in Ihrem Fall noch zulässig? Prüfen Sie es mit dem Mietzinsrechner.
Haben Sie von Ihrer Verwaltung einen eingeschriebenen Brief erhalten, in dem Sie über eine Mieterhöhung informiert wurden? Anfang Juni ist der Referenzzinssatz auf 1,5 % gestiegen, deshalb dürfen Vermieter die Mieten erhöhen. Doch nicht jede Erhöhung ist zulässig.
Der Mieterinnen- und Mieterverband bietet auf einer Unterseite seiner Homepage ein Web-Tool, um zu überprüfen, ob eine angekündigte Erhöhung noch in Ordnung ist. Das Tool ist eine Eigenentwicklung und rechnet anhand Ihrer Eingaben und den Faktoren Teuerung, Referenzzinssatz und/oder allgemeine Kostensteigerung die zulässige Veränderung Ihres Mietzinses aus. Es wird eine automatisierte Einschätzung dazu gemacht, ob Ihre Mietzinsveränderung in einem akzeptablen Bereich liegt – oder eben nicht. Wer möchte, kann ein personalisiertes Anfechtungsschreiben erstellen und sich dieses per E-Mail schicken lassen.
Erste Schritte: Über diesen Link geht es zum Mietzinsrechner. Man braucht dafür circa fünf Minuten und muss kein Mitglied des Mieterverbands zu sein (ganz am Ende wird nach der Adresse gefragt). Nachdem Sie alle Angaben eingegeben haben, überprüft der Mietzinsrechner die Erhöhung. Nach der Überprüfung sendet Ihnen der Mieterinnen- und Mieterverband auf Wunsch per Mail alle wichtigen Informationen zu – zusammen mit einer Anleitung und den nötigen Dokumenten. Sollte die Erhöhung ungerechtfertigt sein, können Sie sich dagegen wehren. Wie die Anfechtung funktioniert, ist auch hier erklärt.
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