So gehen Sie gegen den Call-Center-Terror vor
Allgemeine Hilfestellungen
Allgemeine Hilfestellungen
Bei Werbeanrufen trotz Sterneintrags kann man (seit April 2012) von einer unlauteren Geschäftspraktik sprechen. Dies ist strafbar. Fragen Sie den Anrufer nach dem Namen, der Adresse und der Rückrufnummer des Unternehmens. Beschwerden wegen Werbeanrufen trotz Sterneintrags können Sie direkt dem SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) melden. Das SECO kann Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen.
Ungebetene Werbeanrufe auf Nummern ohne Sterneintrag (auch Handy-Nummern) sind leider nicht strafbar. Was Sie dagegen tun können: Verlangen Sie entweder von Ihrem Telefonanbieter, dass Ihre Rufnummer mit einem Sterneintrag versehen wird oder lassen Sie Ihre Nummer (ohne Telefonbucheintrag) auf der Telefonsperrliste des Schweizer Dialogmarketing Verbands (SDV) eintragen.
Bei missbräuchlicher Preselection: Wurde Ihnen oder einem Verwandten ein sogenannter Preselection-Anbieter aufgeschwatzt, ohne es realisiert zu haben, können Sie jederzeit die Gratisnummer 0868 868 868 wählen, um den Status Ihres Anschlusses zu überprüfen. Verlangen Sie beim allenfalls fehlbaren Anbieter innert 10 Arbeitstagen einen schriftlichen Vertrag. Der Anbieter muss diesen Nachweis innert 10 Tagen erbringen, sonst können Sie den Fall schriftlich dem Bakom (Bundesamt für Kommunikation) melden. Das Bakom kann dann rechtliche Aufsichtsmassnahmen prüfen.
Zuständigkeiten: Das Bakom hat die Aufsicht über die Anbieter von Fernmeldediensten, unter anderem auch bezüglich Fragen der Nummerierung und Adressierung, und arbeitet vor allem mit der Telko-Schlichtungsstelle Ombudscom zusammen. Das Seco dagegen behandelt rechtliche Fragen bei unlauteren Geschäftspraktiken und Preisbekanntgaben.
Keine persönliche Informationen angeben: Wenn Sie regelmässig von Telefonmarketingfirmen angerufen werden, beantworten Sie keine Fragen. Halten Sie sich kurz und sagen Sie einfach, dass Sie kein Interesse haben. Wenn Sie interessiert sind, fragen Sie nach, ob man Ihnen Unterlagen nach Hause schicken kann. So geben Sie keine persönlichen Informationen preis.
Ungebetene Werbeanrufe auf Nummern ohne Sterneintrag (auch Handy-Nummern) sind leider nicht strafbar. Was Sie dagegen tun können: Verlangen Sie entweder von Ihrem Telefonanbieter, dass Ihre Rufnummer mit einem Sterneintrag versehen wird oder lassen Sie Ihre Nummer (ohne Telefonbucheintrag) auf der Telefonsperrliste des Schweizer Dialogmarketing Verbands (SDV) eintragen.
Bei missbräuchlicher Preselection: Wurde Ihnen oder einem Verwandten ein sogenannter Preselection-Anbieter aufgeschwatzt, ohne es realisiert zu haben, können Sie jederzeit die Gratisnummer 0868 868 868 wählen, um den Status Ihres Anschlusses zu überprüfen. Verlangen Sie beim allenfalls fehlbaren Anbieter innert 10 Arbeitstagen einen schriftlichen Vertrag. Der Anbieter muss diesen Nachweis innert 10 Tagen erbringen, sonst können Sie den Fall schriftlich dem Bakom (Bundesamt für Kommunikation) melden. Das Bakom kann dann rechtliche Aufsichtsmassnahmen prüfen.
Zuständigkeiten: Das Bakom hat die Aufsicht über die Anbieter von Fernmeldediensten, unter anderem auch bezüglich Fragen der Nummerierung und Adressierung, und arbeitet vor allem mit der Telko-Schlichtungsstelle Ombudscom zusammen. Das Seco dagegen behandelt rechtliche Fragen bei unlauteren Geschäftspraktiken und Preisbekanntgaben.
Keine persönliche Informationen angeben: Wenn Sie regelmässig von Telefonmarketingfirmen angerufen werden, beantworten Sie keine Fragen. Halten Sie sich kurz und sagen Sie einfach, dass Sie kein Interesse haben. Wenn Sie interessiert sind, fragen Sie nach, ob man Ihnen Unterlagen nach Hause schicken kann. So geben Sie keine persönlichen Informationen preis.
28.10.2019
29.10.2019
29.10.2019
29.10.2019
29.10.2019
29.10.2019
02.11.2019
13.09.2023
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