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21.08.2012, 07:00 Uhr
Wie weiter mit Assange?
Nach seinem medienwirksamen Auftritt auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London wird sich der Wikileaks-Gründer Julian Assange auf einen längeren Aufenthalt in dem Gebäude einstellen müssen.
In seiner Rede attackierte Assange Grossbritannien und die USA. Das Verfahren in Schweden, wo er der Vergewaltigung beschuldigt wird und weswegen er aus Grossbritannien ausgeliefert werden sollte, erwähnte Assange dagegen mit keiner Silbe.
Desto klarer wurde Wikileaks-Sprecherin Kristinn Hrafnsson: Schweden könne den Gordischen Knoten durchschneiden, indem Assange garantiert werde, dass dieser nicht an die USA ausgeliefert werde.
Ein solches Versprechen hat aber der schwedische Aussenminister Carl Bildt schon früher in Abrede gestellt, und zwar aus politischen Gründen. Schliesslich sei in Schweden Justiz und Exekutive, respektive Legislative getrennt.
Der Meinung ist auch Pål Wrange, Völkerrechtsprofessor an der Stockholmer Universität. Gegenüber dem schwedischen Fernsehen meint er, das Land habe ein Auslieferungsabkommen mit den USA und könne nur in zwei Fällen ein Auslieferungsgesuch ablehnen. «Nur wenn dem Angeklagten in den USA die Todesstrafe droht oder wenn er von den USA für ein Verbrechen belangt wird, das nach schwedischem Recht nicht strafbar ist, kann die Auslieferung verweigert werden.»
Es sieht also ganz so aus, dass Assange sich auf einen längeren Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft einstellen muss.
Ein solches Versprechen hat aber der schwedische Aussenminister Carl Bildt schon früher in Abrede gestellt, und zwar aus politischen Gründen. Schliesslich sei in Schweden Justiz und Exekutive, respektive Legislative getrennt.
Der Meinung ist auch Pål Wrange, Völkerrechtsprofessor an der Stockholmer Universität. Gegenüber dem schwedischen Fernsehen meint er, das Land habe ein Auslieferungsabkommen mit den USA und könne nur in zwei Fällen ein Auslieferungsgesuch ablehnen. «Nur wenn dem Angeklagten in den USA die Todesstrafe droht oder wenn er von den USA für ein Verbrechen belangt wird, das nach schwedischem Recht nicht strafbar ist, kann die Auslieferung verweigert werden.»
Es sieht also ganz so aus, dass Assange sich auf einen längeren Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft einstellen muss.
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