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27.09.2017, 09:27 Uhr
«Stasi-Methoden»: SVP-Mann will Radarwarnungen in WhatsApp-Gruppen erlauben
SVP-Nationalrat Christian Imark fordert die Erlaubnis von Radar-Warnungen auf WhatsApp und Facebook. Jüngst wurde ein Mann deswegen mit einer Busse von 850 Franken belangt.
In der Schweizer WhatsApp-Gruppe «Rennleitung» wurde jüngst ein Mann von der Polizei zur Kasse gebeten. Ihm droht nun eine Busse von 850 Franken, weil er in der Gruppe die anderen User vor einer Polizeikontrolle gewarnt hat. «Was ich in einer WhatsApp-Gruppe schreibe, ist doch privat und meine Sache», sagte der Mann jüngst der Pendlerzeitung «20 Minuten». Die umstrittene WhatsApp-Gruppe existiert seit etwa einem Jahr und fasst über 200 Mitglieder. Wer genau den Mann verraten hat, ist nicht bekannt. Denkbar ist auch, dass sich ein Polizist inkognito eingeschleust hat.
«Stasi-Methoden»
Dass sich Verkehrsteilnehmer in Social-Media-Gruppen bei Radarwarnungen strafbar oder mitschuldig machen, geht auch dem Solothurner SVP-Nationalrat Christian Imark zu weit: «Es erinnert stark an Stasi-Methoden, wenn der Staat bei geschlossenen sozialen Gruppen mitlesen will, deren Ziel es ist, vor Gefahren des täglichen Lebens wie Unfällen zu warnen», sagt Imark in einem Fernseh-Interview beim Aargauer Regionalsender «Tele M1». Für ihn hat die Polizei in WhatsApp-Gruppen mit «präventiven» Zwecken nichts zu suchen: Es käme einer Verschwendung öffentlicher Ressourcen gleich, solche Gruppen zu kriminalisieren, zitiert ihn die Aargauer Zeitung. Christian Imark möchte dieses Verbot nun mit einem Vorstoss bekämpfen.
Ab wann ist eine Gruppe öffentlich?
Bis 2008 gab es im Privatradio noch ständig Radarmeldungen zu hören. Seit dem 1. Januar 2013 ist das Verkehrssicherheitspaket Via Secura in Kraft getreten. Seither kam es auch zu den ersten Verurteilungen von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern, die in sozialen Netzwerken vor Blitzkästen warnten. Dazu kommt: Je nach Kanton und Umständen unterscheidet sich die Strafverfolgung teilweise erheblich.
Diese ist seither in Social-Media-Gruppen umstritten, da keine scharfe Trennung zwischen öffentlichen und privaten besteht. Offenbar gibt es auf Anfrage beim Rechtsanwalt Martin Steiger auch noch keinen Bundesgerichtsentscheid, der sich bereits mit Radarwarnungen befasst habe.
Vorsicht im Umgang mit Radarwarnungen:
Im Auto dürfen auch gemäss Strassenverkehrsgesetz keine Geräte mitgeführt werden, welche behördliche Kontrollen erschweren. Lichthupen sind, streng genommen, genauso verboten wie SMS-Dienste und Smartphone-Apps. Zusammengefasst gilt bei Facebook und WhatsApp: Die Frage der Öffentlichkeit in geschlossenen Gruppen ist noch nicht abschliessend geklärt. Nur wer im direktem Umfeld oder einen Familienangehörigen warnt, macht sich nicht strafbar.
Autor(in)
Simon
Gröflin
27.09.2017
27.09.2017