Twint 29.11.2021, 09:46 Uhr

Vorsicht bei Zahlungszweck bei Twint-Überweisungen

Aufgepasst: Der Zahlungszweck bei Twint-Überweisungen kann dazu führen, dass die Zahlung blockiert wird. Dies berichten zwei Twint-User.
(Quelle: Twint)
Überweist man einem Bekannten Geld via Twint, kann man dieser Überweisung einen Kommentar beifügen. Dieser kann textlich erfolgen, er kann aber auch mit Fotos oder GIFs angereichert werden. Klar, dass mit dieser Funktion allerhand Schindluder getrieben wird. Tatsächlich gibt es aber offenbar gewisse Signalwörter, bei denen der Filter eines Kontos anspringen und die Zahlung blockieren kann.
So geschah das zwei Bekannten, wie Blick.ch schreibt. Diese trafen sich in einem afghanischen Lokal in Zürich zum Mittagessen. Bekannter A übernahm die Rechnung, Bekannter B wollte dem Bekannten A seinen Anteil twinten. Naheliegend, dass er dafür den Zahlungszweck «Afghanistan» wählte. Und siehe da: Die Überweisung kam nicht an. Das liege allerdings nicht an technischen Unzulänglichkeiten, sondern an regulatorischen Auflagen zum Empfang von Geld, wie Twint gegenüber Blick erklärte. Dementsprechend traf einige Tage später ein Schreiben bei Twint-User B ein, das erläuterte, weshalb die Überweisung nicht ankam – so können unter anderem keine Länder als Zahlungszweck notiert werden, die in einem Land, in dem die Bank tätig ist, mit Sanktionen bedacht wird. In diesem Fall ist dies die Credit Suisse.
Aktuell können auch Wörter etwa wie Krim, Kuba, Nordkorea, Iran, Syrien und einige andere Länder nicht als Verwendungszweck angegeben werden. Welche Wörter sich sonst noch auf einer Filterliste befinden, ist nicht klar.



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