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21.11.2000, 13:15 Uhr
Telefonbuch-CDs: Rückwärtssuche verboten
Im Gegensatz zur Schweiz ist es in Deutschland verboten, Software anzubieten, die aufgrund der Telefonnummer die zugehörige Adresse angibt.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Namens- und Adressensuche per Telefon-CD-ROM verboten. Die Richter bestätigten eine entsprechende einstweilige Verfügung, die von der Deutschen Telekom gegen einen Software-Anbieter erwirkt worden war.
Durch die einstweilige Verfügung sollte ein Verbot des Vertriebes derartiger Produkte durch das beklagte Unternehmen erwirkt werden.
Das Unternehmen hatte ein Telefon-Programm angeboten, mit dessen Hilfe durch Eingabe einer Rufnummer die dazugehörigen persönlichen Daten eines Telefonteilnehmers ermittelt werden können. Laut Richterspruch verstösst diese so genannte Rückwärtssuche nach Name und Anschrift gegen das Datenschutzgesetz (Az: 6 U 105/00).
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