WTO-Ausschreibung
12.12.2023, 10:33 Uhr
Bundeskanzlei beschafft das maschinelle Übersetzungssystem DeepL Pro
Im Auftrag der Generalsekretärenkonferenz (GSK) hat das Kompetenzzentrum Sprachtechnologien der Bundeskanzlei eine WTO-Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt, um ein maschinelles Übersetzungssystem für die Bundesverwaltung zu beschaffen.
Nach einem breit abgestützten Evaluationsentscheid mit zahlreichen Beteiligten aus allen Departementen steht die Zuschlagsempfängerin fest: DeepL Pro überzeugte mit seiner hohen Übersetzungsqualität und dem günstigsten Preis im Rahmen der Ausschreibung. Das System wird den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ab Juli 2024 für zwei Jahre, mit der Möglichkeit zur Verlängerung bis maximal 2033, zur Verfügung stehen.
Seit 2019 steht den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung das maschinelle Übersetzungssystem DeepL Pro zur Verfügung. Bis heute hat die Nutzung stetig zugenommen - mittlerweile übersetzt die Bundesverwaltung pro Monat über eine Million Standardseiten mit DeepL Pro. Der Vertrag mit DeepL läuft im Juni 2024 aus. Aufgrund des grossen Übersetzungsvolumens und der geltenden beschaffungsrechtlichen Vorgaben führte das Kompetenzzentrum Sprachtechnologien der Bundeskanzlei eine WTO-Ausschreibung im offenen Verfahren durch, um ein geeignetes Tool für einen unterbruchsfreien Betrieb ab Juli 2024 zu beschaffen. Dieses System wird dazu beitragen, die Effizienz der Verwaltung weiter zu steigern und die mehrsprachige Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung zu unterstützen.
Neben Muss-Kriterien zur IT- und Datensicherheit sowie zum Mindestfunktionsumfang lag der Fokus der Auswahlkriterien insbesondere auf der Übersetzungsqualität und dem Preis.
Da das System in der ganzen Bundesverwaltung genutzt werden wird, wurde das Auswahlverfahren so gestaltet, dass eine breite Akzeptanz des Vergabeentscheids ermöglicht werden sollte. Darum haben zahlreiche Mitarbeitende aus allen Departementen an der Evaluation der Übersetzungsqualität mitgearbeitet.
Für die Auswahl der Testtexte zur Prüfung der Übersetzungsqualität wurde ein Korpus mit unveröffentlichten Texten aus allen Departementen zusammengestellt und mittels eines Skripts zufällige Textteile für die Evaluation ausgewählt. Die Evaluation wurde pseudonymisiert und nach einer in der Branche anerkannten Best Practice durchgeführt (siehe untenstehenden Link), die auf dem Bewertungsgerüst «Adequacy and Fluency» des Linguistic Data Consortium basiert. Die Evaluatorinnen und Evaluatoren beurteilten die Textteile nach den Kriterien Übereinstimmung mit dem Ausgangstext, korrekter Sprachgebrauch, flüssige Leseerfahrung, Verständlichkeit und grammatikalische Korrektheit.
DeepL Pro wird allen Mitarbeitenden über ein Webinterface zur Verfügung stehen. Sie können Textteile oder auch ganze Dokumente in verschiedenen Formaten damit übersetzen. Zusätzlich kann DeepL Pro über eine API an bundeseigene Systeme angebunden werden, um Inhalte direkt maschinell zu übersetzen. Weiter haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Glossare anzulegen, um die vom System verwendete Terminologie ihren Anforderungen anzupassen.
Für die Verwendung von maschinellen Übersetzungssystemen bestehen in der Bundesverwaltung seit 2019 konkrete Weisungen und diese werden auch weiterhin Gültigkeit haben. So dürfen keine klassifizierten Dokumente maschinell übersetzt werden und nur Texte für den internen Gebrauch oder im persönlichen Austausch, die keine sensitiven Inhalte oder Personendaten enthalten. Texte mit einer Aussenwirkung werden weiterhin in den Sprachdiensten professionell übersetzt. Die Sprachdienste nutzen die maschinelle Übersetzung innerhalb der CAT-Arbeitsumgebung (Computer Assisted Translation).
Die Lizenzkosten belaufen sich auf rund CHF 1'908 000 (inkl. MWST) für die gesamte Nutzungsdauer.
Seit 2019 steht den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung das maschinelle Übersetzungssystem DeepL Pro zur Verfügung. Bis heute hat die Nutzung stetig zugenommen - mittlerweile übersetzt die Bundesverwaltung pro Monat über eine Million Standardseiten mit DeepL Pro. Der Vertrag mit DeepL läuft im Juni 2024 aus. Aufgrund des grossen Übersetzungsvolumens und der geltenden beschaffungsrechtlichen Vorgaben führte das Kompetenzzentrum Sprachtechnologien der Bundeskanzlei eine WTO-Ausschreibung im offenen Verfahren durch, um ein geeignetes Tool für einen unterbruchsfreien Betrieb ab Juli 2024 zu beschaffen. Dieses System wird dazu beitragen, die Effizienz der Verwaltung weiter zu steigern und die mehrsprachige Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung zu unterstützen.
Neben Muss-Kriterien zur IT- und Datensicherheit sowie zum Mindestfunktionsumfang lag der Fokus der Auswahlkriterien insbesondere auf der Übersetzungsqualität und dem Preis.
Da das System in der ganzen Bundesverwaltung genutzt werden wird, wurde das Auswahlverfahren so gestaltet, dass eine breite Akzeptanz des Vergabeentscheids ermöglicht werden sollte. Darum haben zahlreiche Mitarbeitende aus allen Departementen an der Evaluation der Übersetzungsqualität mitgearbeitet.
Für die Auswahl der Testtexte zur Prüfung der Übersetzungsqualität wurde ein Korpus mit unveröffentlichten Texten aus allen Departementen zusammengestellt und mittels eines Skripts zufällige Textteile für die Evaluation ausgewählt. Die Evaluation wurde pseudonymisiert und nach einer in der Branche anerkannten Best Practice durchgeführt (siehe untenstehenden Link), die auf dem Bewertungsgerüst «Adequacy and Fluency» des Linguistic Data Consortium basiert. Die Evaluatorinnen und Evaluatoren beurteilten die Textteile nach den Kriterien Übereinstimmung mit dem Ausgangstext, korrekter Sprachgebrauch, flüssige Leseerfahrung, Verständlichkeit und grammatikalische Korrektheit.
DeepL Pro wird allen Mitarbeitenden über ein Webinterface zur Verfügung stehen. Sie können Textteile oder auch ganze Dokumente in verschiedenen Formaten damit übersetzen. Zusätzlich kann DeepL Pro über eine API an bundeseigene Systeme angebunden werden, um Inhalte direkt maschinell zu übersetzen. Weiter haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Glossare anzulegen, um die vom System verwendete Terminologie ihren Anforderungen anzupassen.
Für die Verwendung von maschinellen Übersetzungssystemen bestehen in der Bundesverwaltung seit 2019 konkrete Weisungen und diese werden auch weiterhin Gültigkeit haben. So dürfen keine klassifizierten Dokumente maschinell übersetzt werden und nur Texte für den internen Gebrauch oder im persönlichen Austausch, die keine sensitiven Inhalte oder Personendaten enthalten. Texte mit einer Aussenwirkung werden weiterhin in den Sprachdiensten professionell übersetzt. Die Sprachdienste nutzen die maschinelle Übersetzung innerhalb der CAT-Arbeitsumgebung (Computer Assisted Translation).
Die Lizenzkosten belaufen sich auf rund CHF 1'908 000 (inkl. MWST) für die gesamte Nutzungsdauer.
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