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16.03.2009, 09:55 Uhr
Schweizer Kampf gegen Cybercrime
Die Schweiz soll sich verstärkt für die grenzüberschreitende Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität einsetzten. Der Bundesrat hat hierzu am vergangenen Freitag die Vernehmlassung zur Umsetzung der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität eröffnet.
Die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität ist das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität, erläutert das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem dazu, Computerbetrug, Datendiebstahl, Dokumentenfälschung mittels eines Rechners oder das Eindringen in geschützte Computersysteme (Hacking) unter Strafe zu stellen. Zudem müssen die Vertragsstaaten Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechten im WWW bestrafen, erklärt das EJPD.
Des Weiteren fordert die Konvention die Schaffung einer Kontaktstelle, die an sieben Wochentagen rund um die Uhr nationale und internationale Strafuntersuchungen in Fällen von Cybercrime unterstützt. Die Aufgaben dieser Stelle sollen in der Schweiz vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) wahrgenommen werden. Ferner regelt die Konvention, wie in der Strafuntersuchung Beweise in Form von elektronischen Daten erhoben und gesichert werden. Dem EJPD zufolge soll vor allem sichergestellt werden, dass Untersuchungsbehörden schnell auf elektronisch bearbeitete Daten zugreifen können, damit diese im Lauf des Verfahrens weder verfälscht noch vernichtet werden.
Das schweizerische Strafrecht erfülle die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Beim Hacking soll die Strafbarkeit allerdings ausgeweitet werden. Demzufolge soll es künftig bereits strafbar sein, Passwörter, Programme und andere Daten zugänglich zu machen, mit denen in geschützte Computersysteme illegal eingedrungen werden kann. Die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung der Konvention dauert bis zum 30. Juni 2009.
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