Die Post lädt ethische Hacker zu sich ein

Post-IT als Black Box

Das Bug-Bounty-Programm soll die bisherigen Sicherheitsmassnahmen der Post ergänzen. So werde man weiter die Systeme zunächst intern auf Herz und Nieren testen sowie externe Pentester engagieren, meinte Zumbühl. Der Mehrwert von den Bug-Huntern sei, dass sie nicht wie Pentester mit ihren Tools bekannte Systeme untersuchen, sondern wie echte Hacker ohne Vorwissen von draussen die Systeme angehen müssen. «Wir sagen den Bug-Bounty-Teilnehmern nicht, wie unsere Produkte aufgebaut sind und wie sie funktionieren», sagt Zumbühl.
Die IT der Post sei für sie «quasi eine Black Box», die sie so attackieren wie ein Cyberkrimineller. «Sie müssen also anhand der Reaktion der Systeme herausfinden, wie sie eindringen könnten», fügt er an. «Dadurch lernen aber auch wir bei der Post, wie Hacker wirklich mit Systemen umgehen und diese anzugreifen versuchen», so Zumbühl.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nach wie vor ist das Hacken von IT-Systemen eine Straftat. Daher musste die Post zur Vorbereitung des Bug-Bounty-Programms erst in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen einen rechtlichen Rahmen schaffen. «So ist ein sogenannter Legal Safe Harbor entstanden, den wir jetzt nutzen», berichtet Zumbühl. «Wir entkriminalisieren somit Hacker in einem bestimmten engen Rahmen», betont er. Im Gegenzug erhält die Post Informationen über die Vorgehensweise der Hacker und  kann selbst daraus lernen.




Kommentare
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karnickel
11.07.2020
Hmmm, dieser rechtliche Rahmen würde mich interessieren. Gibt es den schon? Kann mir jemand den Paragraphen nennen und wann dieser in Kraft getreten ist? Ausserdem würde mich die finanzielle Sicht der Dinge interessieren. Kann man als Firma wirklich international eine Straftat gegen Geld ausschreiben? Und das in Zeiten, in denen Grossfirmen Grosskunden Schreiben zukommen lassen, um sie über Geldwäsche zu informieren. Diese White Hat Hacker begehen nach meinem bisherigen Rechtsverständnis noch immer eine Straftat nach Art. 143bis StGB, auch wenn man sie im Ausland wohl eher nicht verfolgen wird. Je nach Ausmass des Schadens können Meldepflichten bestehen und Behörden von Amtes wegen aktiv werden. - Okay, normalerweise geht ja nichts Grosses kaputt und was von den Firmen nicht gemeldet wird ist wohl auch nicht meldewürdig.