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03.07.2014, 09:38 Uhr
Drohnen werden bewilligungspflichtig
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) führt eine Bewilligungspflicht für Drohnen bei öffentlichen Anlässen ein.
Am 25. Juni gewann die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft gegen Honduras mit 3:0. Während an der Zürcher Langstrasse der Sieg ausgiebig gefeiert wurde, kreiste über den Köpfen der Zuschauer eine Drohne und filmte das Fest. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nimmt sich den Drohnenflug zum Anlass für eine Gesetzesänderung. In Zukunft sollen Drohnenflüge über Menschenmengen generell bewilligungspflichtig sein. Bisher galt die Bewilligungspflicht nur für Drohnen über 30 kg.
Grund für die Verschärfung ist nicht etwa eine allfällige Verletzung der Privatsphäre, handelt es sich bei solchen Aufnahmen doch meistens um weitwinklige Bilder, auf denen keine Einzelpersonen klar erkennbar sind. Das BAZL sorgt sich mehr um die Sicherheit von Drohnenflügen über Menschenmengen. «Wenn so eine Drohne auf den Boden fallen würde, könnte das Schaden bringen», so die BAZL-Sprecherin Martine Reymond gegenüber SRF. Stürzt eine Drohne in eine Menschenmenge, kann es zu schweren Verletzungen kommen.
Mehr Sicherheit und Privatsphäre
Die Bewilligungspflicht, die ab dem 1. August in Kraft treten wird, soll sowohl für mehr Sicherheit als auch für einen besseren Schutz der Privatsphäre sorgen. «Der Sinn einer solchen Bewilligung ist zu garantieren, dass nur Drohnen über Menschenansammlungen fliegen, welche die entsprechenden Sicherheitsstandards aufweisen», so Reymond. Dazu wäre mit einer Bewilligungspflicht auch die Nachverfolgung von Drohnenpiloten einfacher, sollte es zu einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte kommen. Datenschützer Hanspeter Thür gegenüber SRF: «Ich kann als Verletzter auf diesem Weg einfacher zum Urheber dieser Verletzung kommen.»
Bisher wurden in der Schweiz zwei Drohnenflüge über öffentlichen Anlässen von der Polizei untersucht. Eine davon, wie erwähnt, über der Siegesfeier an der Zürcher Langstrasse, die andere über dem Letzigrund-Stadion während eines Konzerts der Rolling Stones. In beiden Fällen stützte sich die Polizei auf ein rund 30 Jahre altes Gesetz für Modellflugzeuge. Dieses besagt, dass Modellflugzeuge in Zürich nur über unbewohntem Gebiet benützt werden dürfen. Das neue Drohnengesetz wird jedoch nur für Menschenansammlungen wie Open-Airs oder Volksfeste gelten.
Der Drohnenflug über der Langstrasse:
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