cybercrimepolice.ch
01.02.2024, 08:24 Uhr
Warnung vor falschen Serafe-Rechnungen
Verschiedene Personen haben in den letzten Tagen eine vermeintliche Rechnung der Serafe erhalten. Die Betrüger haben hierfür eine täuschend echt nachgemachte Rechnung unter dem leicht veränderten Firmennamen "Searfe" versendet.
cybercrimepolice.ch der Kantonspolizei Zürich hat eine Warnung ausgesprochen. Konkret geht es um gefälschte Rechnungen, mit denen der Betrag von 335 Franken ergaunert werden soll. cybercrimepolice.ch schreibt dazu:
Das Ziel: Unachtsame Empfänger zu einer Überweisung auf das Bankkonto der Cyberkriminellen zu verleiten.
Die Betrugsmasche
Mittels einer täuschend echt aussehenden Rechnung im Corporate Design der “Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe” sollen unachtsame Empfänger zur Zahlung verleitet werden. Der leicht veränderte Firmenname in der Rechnung lautet "Searfe", wobei die Buchstaben R und A vertauscht wurden.
Aufgrund des vollständig von der Serafe AG kopierten Layouts vermittelt das Schreiben einen offiziellen Charakter. Den Empfängern wird dadurch der Eindruck vermittelt, die für alle Haushalte zu entrichtende Erhebungsgebühr an die amtlich legitimierte Stelle zu entrichten.
Hinter dem Schreiben stecken jedoch Betrüger, welche über den QR-Code ihr eigenes Bankkonto verlinkt haben. Bei einer allfälligen Zahlung wird nicht die Fernsehabgabe entrichtet, sondern den Zahlenden entsteht ein finanzieller Schaden.
Mit der fiktiven Rechnung werden CHF 335.00 für die Abgabeperiode von 12 Monaten für den Zeitraum 2024 gefordert. Der Gesamtbetrag soll innerhalb von 15 Tagen auf ein Schweizer Bankkonto der Betrüger überwiesen werden. Dadurch versuchen die Kriminellen zeitlichen Druck aufzubauen.
Was muss ich tun
- Überprüfen Sie erhaltene Schreiben oder Rechnungen gründlich, ob sie wirklich vom entsprechenden Absender stammen.
- Prüfen Sie bei Einzahlungen über den QR-Code die Empfängerdaten.
- Wenden Sie sich bei Unsicherheiten per E-Mail oder Telefon über die offiziellen Kontakte an den Rechnungssteller.
Ich habe bereits Geld überwiesen
- Treten Sie mit Ihrem Finanzinstitut in Verbindung und leiten Sie eine Rückforderung der Zahlung ein.
- Begeben Sie sich nach telefonischer Terminvereinbarung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle der Kantonspolizei und erstatten Sie eine Anzeige.
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