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23.05.2014, 10:59 Uhr
SMS während der Fahrt kann zum Billetentzug führen
Anrufe am Steuer, SMS am Steuer - die Verkehrssünden nehmen zu. Eine SMS während der Fahrt kann zum Ausweisentzug führen.
Am Donnerstag berichtete «Espresso» von einem Autofahrer, der nicht nur mit einer Ordnungsbusse davon kam. Grund für die Verzeigung war eine händische Betätigung mit Sichtablenkung während der Fahrt. Die Verfügung des Statthalters kam ihn teuer zu stehen: 650 Franken kostete ihn schlussendlich das Rumtippen auf dem Handy.
Die Gründe dafür sind schnell erklärt: Jedweder Versuch, eine SMS oder eine Anrufsliste während der Fahrt durchzuscrollen, fällt nicht mehr unter das Ordnungsbussenreglement.
Keine kantonalen Toleranzen
Ohne Nutzung einer Freisprecheinrichtung werde laut Eintrag 311 der OBV eine Busse von 100 Franken sofort fällig, erklärt die Kapo Zürich. Das Schreiben einer SMS wäre hingegen eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Denn gemäss Strassenverkehrsgesetz muss ein Fahrer sein Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er «seinen Vorsichtspflichten» nachkommen kann. Aber wer bestimmt die Schwere einer Busse? Gibt es kantonale Toleranzen?
«Grundsätzlich ist das Ordnungsbussenreglement gesamtschweizerisch gültig. Geht eine Verkehrswidrigkeit über das Ordnungsbussenreglement hinaus, so wird die Polizei an die Staatsanwaltschaft rapportieren», erklärt Carmen Surber, die Mediensprecherin der Kapo Zürich.
Zunehmende Unfälle wegen Ablenkung
Schlussendlich entscheide die ortsansässige Staatsanwaltschaft über die Schwere des Strafmasses, hält die Kapo fest. Die Höhe des Strafmasses könne nach Sachlage und Verhandlungsdauer variieren, so Surber.
Grundsätzlich rät die Polizei aus reinen Vorsichtsmassnahmen davon ab, selbst bei Zwischenhalten vor Ampeln oder im Stau das Handy zu betätigen, auch wenn solche Vergehen nicht direkt geahndet werden.
Obwohl die gesamtschweizerischen Verkehrsunfälle im letzten Jahr abnahmen, nahm die Zahl der durch Abklenkung verursachten Unfälle letztes Jahr leicht zu. Das zeigt die aktuelle Unfallstatistik des Bundesamts für Strassen (PDF). 2013 waren bei den von der Polizei registrierten Unfällen die Fahrerinnen und Fahrer für 13'023 Unfälle mitverantwortlich.
Bis zu drei Monate Billetentzug
Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft kann eine happige Geldstrafe von bis 360 Tagessätzen (à max. Fr. 3000.–) oder eine Freiheitsstrafe von bis drei Jahre nach sich ziehen. Zudem wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen, hält die Kapo Bern auf dem Präventiv-Portal Ablenkung.ch fest.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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