Kommentar 13.01.2021, 12:10 Uhr

Das revidierte Fernmeldegesetz: Reicht das?

Per 1. Januar ist in der Schweiz das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft getreten. Dies schickt die gesetzliche Lage auf gute Wege. Aber ist die Ende der Fahnenstange schon erreicht?
(Quelle: Shutterstock)
Das Thema Roaming war und ist in der Schweiz immer ein heisses Eisen. Erst recht, seit die EU-Mitgliedsstaaten zusätzliche Roaming-Kosten de facto eliminiert haben. Nun kommt also mehr Transparenz in den Gebühren-Dschungel. Kostenobergrenze, kilobyte- respektive sekundengenaue Abrechnung und das Roaming-Paket, das ein Jahr lang Bestand haben muss.
Besonders Letzteres ist ein besonders wichtiges Instrument, denn: Noch immer sind die Abstufungen der Roaming-Pakete teilweise irrwitzig – wie beispielsweise bei Swisscom, wo man entweder 200 MB oder dann gleich 1 GB Datenvolumen kaufen muss. Dazwischen gibts nichts. Ähnliches bei Sunrise: Man bietet für den «Quick&Dirty-Surf» zwar für 1.90 Franken 100 MB im «Travel Day Pass Data» an – diese verfallen aber nach 24 Stunden. Wenn man ein Paket haben will, welches länger Bestand hat, gibts das «Travel Data Paket», das wahlweise unlimitierte Daten beinhaltet, oder 3 GB.
Jetzt ist nur schade, dass das Gesetz erst ab 1. Juli in Kraft tritt – Corona-bedingte Reisehemmung hin oder her – bis dahin ist noch Vorsicht angesagt.
Wo könnte man allenfalls noch ausbauen? Bei solchen Regelungen wie bei Salt. Die auf ihrer Website die Telefonie-Tarife fürs europäische Ausland anzeigen, Anrufe in Mobilnetze von Kroatien und der Türkei aber explizit von der Regel ausnehmen – ob das wohl an der grossen kroatischen und türkischen Diaspora in der Schweiz liegt? Natürlich «nicht»! 😉




Kommentare
Avatar
karnickel
16.01.2021
Per 1. Januar ist in der Schweiz das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft getreten. ... ... Jetzt ist nur schade, dass das Gesetz erst ab 1. Juli in Kraft tritt... Ja wann denn nun? Ein Blick auf Admin bringt... Unklarheit. Auf der linken Seite kann man sich zur FMG Revision 2019 durchklicken und erfährt nirgendwo, wann sie aktiv werden soll. In der Mitte den zweiten Link bringt einen auf die Seite mit dem aktiven FMG. Dort hats rechts Textkästen, der dritte sind die Revisionen. Voilà! Es gibt Änderungen zum 1.1. und zum 1.7., es stimmt also beides. Nun Leute: Einfach alles durchklicken und selber in den Fussnoten aufs Datum kucken, wann was gilt. Echtes Juristenfutter, das bringt Spass.