News
22.11.2010, 12:23 Uhr
Vergewaltigung? Wikileaks-Gründer will politisches Asyl in der Schweiz
Wikileaks-Gründer Julian Assange wird Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er ist international zur Fahndung ausgeschrieben. Jetzt will er in der Schweiz um Asyl ersuchen.
Den letzten riesengrossen Coup landete Wikileaks-Gründer Julian Assange im Oktober mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente über den Irak-Krieg. Die New York Times, der britische Guardian und der Spiegel zogen mit und kamen zeitgleich mit Titelstories auf den Markt. Der Spiegel sprach von der «grössten Enthüllung der US-Militärgeschichte». Bereits zwei Monate vorher, im August dieses Jahres, war Assange durch die Veröffentlichung Zehntausender geheimer Afghanistan-Dokumente ins Fadenkreuz gewisser politischer Kreise geraten. Der Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung wurde gegen ihn in Stellung gebracht.
Der 39-jährige Australier weist die Vorwürfe entschieden von sich. Die Schweizer Gratiszeitung «20 Minuten» (vom 19. November) zitiert eine Aussage Assanges mit den Worten: Es gehe um Sex mit einer Politaktivistin und einer Künstlerin, der zwar einvernehmlich gewesen sei, aber gegen den Willen der Frauen ungeschützt stattgefunden habe. Die Anschuldigungen seien erst erhoben worden, nachdem beide Frauen herausgefunden hätten, dass Assange mit beiden gleichzeitig eine Beziehung hatte, schreibt «20 Minuten».
Julian Assange auf der Flucht
Ein Stockholmer Gericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft inzwischen stattgegeben und den Wikileaks-Gründer international zur Fahndung ausgeschrieben. Ist Assange tatsächlich ein Vergewaltiger? Mit hundertprozentiger Sicherheit können diese Frage wohl nur die Beteiligten selbst beantworten. Die Umstände, unter denen die Klärung betrieben wird, sind jedoch – vorsichtig formuliert – auffällig merkwürdig. Seit Juni ist Assange auf der Flucht vor den US-Behörden, die ihm die illegale Beschaffung und Verbreitung geheimer Nato-Dokumente vorwerfen.
Auf der nächsten Seite: Warum in die Schweiz?
Autor(in)
Michael
Kurzidim
23.11.2010