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20.07.2009, 09:32 Uhr
Schweiz überwacht in Echtzeit
Wie aus vertraulichen Papieren hervorgeht, sollen die Schweizer Internetprovider ab 1. August 2009 die Onlineaktivitäten «verdächtiger» Kunden in Echtzeit an die Behörden übertragen, sobald diese danach verlangen.
Künftig wollen die Schweizer Behörden alle Tätigkeiten eines verdächtigen Nutzers in Echtzeit im Internet mitverfolgen. Dazu zählt das Abrufen von Mails, das Telefonieren über Skype, Chat-Aktivitäten oder Bestellungen in Onlineshops. Das Ausforschen ist jedoch nur möglich, wenn gegen die betreffende Person bereits ein Strafverfahren (Betrug, Gewalt, Drohungen, Sexualdelikte, terroristische Betätigung) initiiert wurde. Um Nachforschungen anstellen zu können, benötigen die Behörden die Kooperation der Provider. Bislang waren diese aus rechtlicher Sicht nicht dazu gezwungen. Das soll sich per 1. August 2009 ändern.
Die WOZ hat vertrauliche Dokumente veröffentlicht, wonach das aktuelle Bundesgesetz «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf) in Form einer sogenannten IP-Richtlinie ergänzt werden soll. Die Provider wurden im Juni 2009 zur vertraulichen Vernehmlassung eingeladen. Verlangt wird die technische Aufrüstung bis Juni 2010, um den Internetverkehr verdächtiger Kunden in Echtzeit an die Behörden zu übermitteln.
Die WOZ hat vertrauliche Dokumente veröffentlicht, wonach das aktuelle Bundesgesetz «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf) in Form einer sogenannten IP-Richtlinie ergänzt werden soll. Die Provider wurden im Juni 2009 zur vertraulichen Vernehmlassung eingeladen. Verlangt wird die technische Aufrüstung bis Juni 2010, um den Internetverkehr verdächtiger Kunden in Echtzeit an die Behörden zu übermitteln.
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