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16.11.2001, 13:15 Uhr
Pädophile: So ermittelt die Polizei im Internet
In einer Grossaktion haben die Behörden am vergangenen Mittwoch weltweit gegen Pädophile zugeschlagen, die Daten per Internet tauschten. Auch Schweizer Strafverfolger sind an der Aktion beteiligt.
Am Mittwoch wurden in vierzehn Staaten Personen verhaftet, die über das Internet Kinderpornografie tauschten. Auch die Kantonspolizeien Basel Stadt und Bern, sowe der Bund waren an der Aktion beteiligt.
Die Aktion mit dem Namen "Nadelöhr" begann mit den Ermittlungen gegen einen Deutschen wegen Verdachts auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Dabei wurde ein Computer sichergestellt, auf dem 16000 Bilder und 300 Kurzvideos gespeichert waren. Die Auswertung der Festplatte führte zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen 2 200 Personen in Europa, Amerika und Australien.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Staatsanwaltschaft Basel Stadt kontaktiert. Die Deutschen gaben via Bundeskriminalpolizei Daten aus dem E-Mail-Verkehr des Hauptverdächtigen an die Basler weiter. Diese forderte über das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das als zentrale Anlaufstelle zwischen den Behörden und den Providern fungiert, Verbindungsdaten und Protokolle der betroffenen Provider an. Die Internet-Ermittler überprüften die Daten, bis feststand, dass ein 49-jähriger Basler und sein Sohn auf den Computer zugriff haben, der den deutschen Ermittlern aufgefallen war.
In einer weltweit koordinierten Aktion haben die Behörden am Mittwoch zugeschlagen. In Basel wurden der betroffenen Computer sowie "sackweise" Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden.
Damit haben Behörden und Internetprovider gemeinsam bewiesen, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ermittlung gegen Straftätern im Internet in der Schweiz gegeben sind. Auf die konkrete Anfrage der Behörden ist es gelungen, Verbindungsdaten aus den Log-Dateien der Provider so weit auszuwerten, dass eine Lokalisierung des Computers in einem Haushalt möglich war. Die Polizei ermittelte aufgrund dieser Daten die Leute, welche freien Zugriff auf den Computer hatten. Über das genaue vorgehen wollen weder die Behörden in der Schweiz noch in Deutschland Auskunft geben. "Aus ermittlungstaktischen Gründen", heisst es jeweils.
Die beiden befragten Personen gaben offenbar an, nichts mit Kinderpornografie zu tun zu haben. Der Besitz von solchen Bildern und Videos ist in der Schweiz sowieso nicht strafbar, wie Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber dem PCtip erklärte. Die Verbreitung hingegen schon.
Meist werden Nachforschungen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung aufgenommen. Melzl versichert, dass Leute, die solche Angebote melden, sich nicht rechtfertigen müssen, wie sie darauf gestossen sind. Egal, ob die angebotenen Bilder und Filme im In- oder Ausland zur Verfügung gestellt werden, ist die Kantonspolizei der richtige Ansprechpartner. Die Fälle werden an die zuständigen Kantone oder Staaten weitergeleitet.
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