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02.04.2013, 14:01 Uhr
Kein Verkauf von «gebrauchter» Musik
Der Wiederverkauf von MP3-Dateien ist mit Urheberrechtsverletzung gleichzusetzen. Das entschied ein New Yorker Gericht im Streitfall ReDigi gegen Capitol Records.
Der MP3-Wiederverkäufer ReDigi ging ein Risiko ein, als sich die Firma auf den Wiederverkauf von MP3-Dateien spezialisierte. Das in einer rechtlichen Grauzone angesiedelte Geschäft mit «gebrauchten» Musikdateien wurde von einem New Yorker Gericht für rechtswidrig befunden. Das Gericht gab somit dem Musiklabel Capitol Records recht, das ReDigi zuvor wegen Urheberrechtsverletzung angezeigt hatte. Die sogenannten «first sale principles» gelten nicht für rein digitale Musik, zumindest nicht in der von ReDigi angebotenen Art und Weise. Das Gericht argumentiert, ReDigi habe zwar die Verkäufer angewiesen, jegliche Kopien der verkauften Dateien zu löschen. Beim Verkaufsprozess sei dennoch eine Kopie der Datei erstellt worden. Dies sei ohne Genehmigung seitens Capitol Records nicht gestattet und daher mit Urheberrechtsverletzung gleichzusetzen.
«Gerichte haben regelmässig entschieden, dass die ungenehmigte Vervielfältigung digitaler Musikdateien über das Internet die exklusiven Reproduktionsrechte des Copyright-Inhabers verletzen», so Richter Richard Sullivan. «Ob der unerlaubte Transfer digitaler Musik über das Internet, bei dem nur eine Datei übrig bleibt, eine Verletzung des Reproduktionsrechts ist, ist hingegen noch von keinem Gericht besprochen worden. Das Gericht entscheidet, dass dem so ist.»
Laut einem Pressesprecher von ReDigi bezieht sich das Gerichtsurteil auf die Version 1.0 des Services. Spätere Versionen, wie die aktuelle Version 4.0, könnten von der Rechtsprechung unberührt bleiben. Das Urteil kann jedoch einen Präzedenzfall darstellen, nach dem sich die Rechtsprechung auch bei weiterführenden Verhandlungen richtet. ReDigi wird die Versionen 2.0 bis 4.0 weiterhin betreiben und den Gerichtsentscheid anfechten. Der weitere Verlauf der Verhandlungen wird nach dem 12. April entschieden werden.
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