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01.10.2003, 08:30 Uhr
Gericht entlastet früheren ETH-Professor von Rassismus-Vorwurf
Das Zürcher Obergericht hat ein Urteil des Bezirksgerichtes bestätigt: Einem Ex-ETH-Professor wurde zu unrecht vorgeworfen, rassistisches Gedankengut im Internet verbreitet zu haben.
Gestern wurde am Zürcher Obergericht [1] ein Fall behandelt, der vor drei Jahren seinen Anfang nahm. Damals setzte der ETH-Professor Thomas M. Stricker auf seiner Website zwei Links, die ihm zum Verhängnis wurden. Einer führte auf eine Antirassismus-Seite, der andere auf eine Softpornografie-Homepage. Die Antirassismus-Seite enthielt aber Verknüpfungen zu Websites mit rassistischem und faschistischem Material. Dies bewog die Staatsanwaltschaft dazu, gegen den Professor Anklage wegen Verstosses gegen das Antirassismus-Gesetz zu erheben.
Letztes Jahr wurde der Fall vor dem Zürcher Bezirksgericht behandelt [2]. Es sprach den Professor von dem Rassismus-Vorwurf frei. Website-Betreiber seien nur für die Inhalte von direkt verlinkten Sites verantwortlich. Es sei unsinnig zu verlangen, das Homepage-Betreiber auch noch alle Links auf verknüpften Websites überprüfen müssen. Eigentlich wäre der Sache damit Genüge getan gewesen. Verlor doch Thomas. M. Stricker seine Anstellung als Assistenzprofessor an der ETH und wurde in den Medien anfangs als Rassist hingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall aber unbedingt weiterziehen und legte Berufung ein. Das Resultat: Auch das Zürcher Obergericht hat Thomas. M. Stricker von dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Das Urteil des Bezirksgerichtes wurde bestätigt.
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