Kommentar 13.12.2002, 13:15 Uhr

Das Freitagsbit: Sperrt das Internet!

Die WWKolumne
Vielleicht wähnte sich die Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux beim Abfassen ihrer Briefe [1] in Amerika, dem Land der grenzenlosen Gedankenfreiheit. Dort ist man unter dem Deckmäntelchen der Terrorismus-Bekämpfung damit zugange, die Netzbürger an die kurze Leine zu nehmen. Oder sie orientierte sich an Nordrhein-Westfalen. Dort hat ein deutsches Gericht erstmals die Sperrung rechtsextremer Sites bestätigt.
Wie auch immer: Jedenfalls versucht sie, die Schweizer Provider zu einer Sperre zweier missliebiger Internet-Sites zu verknurren. Die Netzbetreiber sollen den Zugang innert fünf Tagen sperren. Ansonsten droht Strafe. Grund: Gegen den Betreiber der fraglichen Sites lägen Ehrverletzungsklagen vor.
Die Provider sind entsetzt. Ich auch. Mal abgesehen davon, dass eine Sperre technisch ein Ding der Unmöglichkeit ist - der Beklagte kann jederzeit ausweichen, der Surfer einen anderen DNS-Server benutzen - stellt sich die Frage, ob die Staatsdiener überhaupt wissen, was sie tun. Man stelle sich vor: Ich sage jemandem auf der Strasse, er sei ein Idiot. Dieser klagt mich wegen Ehrverletzung ein. Und der Richter lässt daraufhin die Strasse sperren. Oder den Asphalt an der Stelle herausreissen, wo ich mich beim Aussprechen des Wortes befunden habe. Absurd!
Dem Arm der Justiz sei hiermit in Erinnerung gerufen: Das Internet ist ein öffentlicher, bevölkerter Raum. Gesetzesverstösse müssen individuell behandelt werden. Griffe die Unsitte um sich, wegen irgendwelchen wirrköpfigen Sites gleich ganze Server zu sperren, sollte jemand eine Volksinitiative zur Einführung der Scharia lancieren. Schliesslich wäre das Herausschneiden der Zunge um einiges effizienter als das Beschneiden der DNS-Server von Bluewin und Sunrise.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.