Kommentar 24.08.2007, 09:45 Uhr

Das Freitagsbit: GEZ-Sprech

Die WWKolumne – Kein Wunder flüchten die Deutschen in die Schweiz. Die Billag geht zivilisierter mit dem Zwangsabgaben zahlenden Fernsehzuschauer um.
Im grossen Kanton ist ihr Pendant, die GEZ, das Gespött der Nation. Sie meldet auch schon mal Hunde oder Linux-Pinguine als Weissseher an. Glaubt man den Ärgerberichten von Akte jederzeit.
Irgendwie scheinen die armen Leutchen in der Gebühreneinzugszentrale unter ihrem schlechten Image zu leiden. Die Wissensplattform akademie.de hat von ihnen eine Abmahnung erhalten. Wegen publizierter Anleitungen zum Umgang mit den Rundfunkgebühren. Die verwendeten Begriffe würden nur ein negatives Image der GEZ hervorrufen. Soso.
Beispiel gefällig?
Statt GEZ-Brief muss es nach Willen der GEZ künftig «Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird» heissen. Puhh. Ein langer Brief. Der Abmahnung liegt eine lustig-lange Liste von Ersatzbegriffen bei. Falls Harald Schmidt mal die Ideen ausgehen, sollte er die GEZ-Schreiber anheuern.
Wenn es nur nicht so traurig wäre. Die hinter einem solchen Schreiben stehende geistige Bigbrother-Haltung ist bedenklich. Wer nämlich die Sprache der anderen anpassen will, hat immer etwas zu verbergen.
Es ist ein klares Zeichen: So weit haben sich in Deutschland Bürger und Staat – die GEZ ist eine staatliche Institution – voneinander entfernt.
Wird langsam Zeit, den Kanton Tüütschland zu gründen.



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