Kommentar
10.01.2003, 13:15 Uhr
Das Freitagsbit: Freispruch für Sarkasmus
Die WWKolumne
Wenn ich den Terminator sehe, jubelt mein Herz. Nicht wegen Arnie Schwarzenegger, sondern wegen den herrlichen Gewaltakten, die dem Film erst die Würze geben. Hier ein Kopfschuss, da eine nette Explosion - ich leb davon wie andere von der Liebe oder von Hamburgern.
Sie dürfen die Ironie behalten. Holger Voss, Teilnehmer des Heise-Newsforums, hat grosszügig Sarkasmus verteilt und ist dafür vor Gericht [1] gezerrt worden. Letztlich musste es ihn aber frei sprechen, weil der Nachsatz "Wer Sarkasmus findet, möge ihn behalten", schlicht übersehen worden war.
Glück gehabt. Doch wer garantiert, dass beim nächsten Versuch, in einer Newsgruppe ironisch, sarkastisch, zynisch oder parodistisch zu wirken, Staatsanwalt & Co. über das nötige sprachliche Feingefühl verfügen? Niemand. Die Schweiz geht mit der Gründung der KOBIK [2] zwar einen gangbaren Weg, indem diese gerade solche lächerlichen Anklagen vermeiden helfen soll. Doch wer garantiert, dass die Polizei-Organe niemals eigene Meldeformulare ins Netz stellen, über welche wie bei der KOBIK anonym Vergehen gemeldet werden können?
Deshalb sollten sich Newsgruppen-Teilnehmer und E-Mail-Schreiber künftig darüber Gedanken machen, wie sie etwas ausdrücken. Und sie sollten auf sprachliche Stilmittel verzichten, die Juristen nicht verstehen oder sie deutlich kennzeichnen: Achtung Witz, Baby!
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