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02.10.2014, 09:47 Uhr
Checkliste zum Providerwechsel
Frust mit dem Internetprovider? Dann hilft nur eines: ein schneller Wechsel. Diese fünf Punkte sollten Sie beim (frustfreien) Umstieg beachten.
Wie von PCtipp und Comparis kritisiert, verärgern eine neue Preispolitik und Abostaffelung viele Swisscom-Kunden. Beliebte DSL-Einzelangebote wurden Mitte September ohne grosse Ankündigung aus dem Sortiment genommen. Diese fielen neuen Dreier-Kombiabos zum Opfer. «Internet – nur noch mit Zwangs-TV?»: Dieses grosse Fragezeichen bleibt natürlich. Gleichwohl die Frage, ob Neukunden oder mutierende Kunden unter Umständen auf einmal mehr für dieselbe Leistung in einem Kombipaket bezahlen sollen. Wer wechseln will, sollte Folgendes beachten.
1. Alternativen suchen
Nichts überstürzen. Vergleichen Sie zuerst in Ruhe mit anderen Anbietern. Ein Wechsel könnte auch die Gelegenheit sein, einmal das Spartpotenzial zu evaluieren.
Dabei kann es sich lohnen, regionale Anbieter mit besseren Konditionen zu suchen. Von 0 bis 219 Franken bei 2 bis 1000 Mbit/s gibts in der Schweiz Internetabos für jeden Nutzertyp. Einsteigerabos gibt es bereits ab 2 Mbit/s und 5 Mbit/s. Nutzen bis zu fünf Personen im Haushalt Internet sollten Sie mindestens 20 Mbit/s wählen. Erst recht, wenn hauptsächlich über WLAN gesurft wird.
Wer z.B. über dem Suchdienst Providerliste.ch unter dem Tab «Internetzugang» einige passende Abos gefunden hat, kann in einem zweiten Schritt z.B. mit Dschungelkompass oder anderen Vergleichsportalen wie Comparis nachrechnen, ob eines der Angebote infrage kommt.
Ausführliche Spartipps zum günstigen Surfen finden Sie in der PCtipp-Ausgabe vom September 2014.
2. Kündigung schreiben – aber richtig
Egal, ob Swisscom, Sunrise oder UPC Cablecom: Die Mindestvertragsdauer beträgt meistens 12 Monate, sofern nicht eine längere Mindestvertragsdauer vereinbart wurde. Die Kündigungsfristen können variieren. Bei Swisscom und UPC Cablecom betragen diese 2 Monate. Ein Rücktrittsrecht hat man meistens nur in den ersten zwei Monaten ab Vertragsbeginn. Am besten überprüfen Sie online über Ihr Kundenkonto, wann das Abo gelöst wurde, damit Sie die Kündigung rechzeitig planen können. Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Gute Musterbriefe finden Sie z.B. hier.
3. Festnetzanschluss zügeln
Beim Festnetzanschluss gilt ebenfalls die 12-monatige Mindestvertragsdauer mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Wer die Rufnummer zügeln will, muss diesen Vertragsteil nicht selber kündigen – aber frühzeitig daran denken, dem neuen Provider einen Vollmachtantrag zur Nummernportierung zu stellen. Denn zur Portierung braucht der neue Provider in der Regel ca. 2 Wochen. Während dieser Zeit wird dem Kunden bereits eine temporäre Rufnummer aufgeschaltet, für die sich eine Umleitung einrichten lässt.
Wichtig: Das Datum, an dem die Vollmacht beim neuen Provider eingeht, gilt als Eingangsdatum der Kündigung beim bisherigen Provider. Vollmachtformulare finden sich in der Regel innerhalb der Support-Übersichten der Provider-Webseiten.
4. E-Mail-Adresse zügeln
Immer dran denken: Wenn Sie beim gegenwärtigen Provider ein E-Mail-Konto haben und dieses oft nutzen, sollten Sie frühzeitig überprüfen, ob sich dieses danach noch weiterverwenden lässt. Manche Provider wie Swisscom bieten im Online-Kundenkonto freundlicherweise Weiterleitungsoptionen an. Beim Bluewin-Konto kann es z.B. vorkommen, dass danach die POP-Server und Postausgangsserver nicht mehr verwendet werden können, obwohl der Zugriff via Webmail weiterhin möglich ist. Wie Sie das Bluewin-Konto nach einem Wechsel weiterhin im vollen Funktionsumfang nutzen können, erfahren Sie in diesem Kummerkasten.
5. Alte Router und TV-Boxen retournieren
Auf Ihre Kosten sollten Sie bestimmt keine Router und Settop-Boxen zurückschicken, denn die Provider danken es Ihnen ja. Die Swisscom nimmt z.B. ihre Router auch über die K-Kiosk-Verkaufsstellen zurück. Im Zweifelsfall fragen Sie aber besser kurz über die (Gratis-)Hotline der Provider nach frankierten Etiketten.
Autor(in)
Simon
Gröflin
02.10.2014