News 15.03.2012, 09:22 Uhr

Bund gibt Tipps zum Onlineshopping

Nützliche rechtliche Hinweise und praktische Tipps für den Online-Einkauf: Das bietet der virtuelle «Wegweiser Online-Shopping». Die Plattform haben diverse Bundesstellen unter der Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) erstellt.
Immer mehr Personen nutzen die Möglichkeit, im Internet einzukaufen. Es werden beispielsweise Produkte online bestellt oder Filme und Musik aus dem Internet heruntergeladen. Haben Benutzerinnen und Benutzer einmal das passende Produkt gefunden, genügen ein paar wenige Klicks, um das Produkt, meist gegen Vorausbezahlung, zu bestellen. Sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch für die Anbieter haben sich neue Möglichkeiten eröffnet, welche die wachsende Nachfrage in diesem Bereich erklären.
Wie beim klassischen Kauf im Laden gelten auch beim Onlinekauf für sämtliche Beteiligte Rechte und Pflichten. Der Wegweiser Online-Shopping (www.e-commerce-guide.admin.ch) klärt über einige Besonderheiten des Online-Einkaufs auf und der Benutzer kann sich einen Überblick verschaffen.
Die mit Onlinekauf, Geistiges Eigentum, Datenschutz, Sicherheit und Zollabfertigung angeschriebenen Wanderwegweiser geben gleichermassen die Marschrichtung vor. Sie führen nach einem kurzen Einführungstext auf die Webseiten der verschiedenen Bundesstellen, Konsumentenorganisationen und der übrigen Partner mit detaillierten Angaben zu den nachfolgenden Fragen:
Worauf ist beim Onlinekauf besonders zu achten?
Wie werden Markenfälschungen und Internetfallen erkannt?
Worauf muss beim Bezug von Musik, Filmen und Software aus dem Internet geachtet werden?
Warum muss der Käufer in der Schweiz Zollgebühren bezahlen, wenn er Waren aus dem Ausland gekauft hat?
Wie soll mit vertraulichen Daten umgegangen werden?
Wie kann die technische Sicherheit bestmöglich gewahrt werden?
Der Wegweiser ist Bestandteil der Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz. Er setzt damit einen Auftrag um, welcher der Bundesrat dem SECO und BFK im Rahmen des Grundlagenberichts «Sicherheit und Vertrauen» erteilt hat.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.