Bundesrat
22.11.2023, 12:18 Uhr
USB-C wird auch in der Schweiz einheitlicher Ladestandard
Ab 2024 können neu Konsumenten dasselbe Ladenetzteil für mehrere Geräte verschiedener Hersteller nutzen: USB-C wird auch in der Schweiz zur Standardladelösung.
Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) verabschiedet. Weitere Anpassungen betreffen die Vorschriften für Funkanlagen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie die Gebührenbestimmungen im Satellitenbereich und für lokale private Netzwerke.
Ab dem 1. Januar 2024 werden für Mobiltelefone und andere Funkanlagen einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weit verbreiteten USB-C-Standard eingeführt. Dies betrifft auch andere Geräte mit Funkteilen wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer, E-Reader etc. Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels «USB Power Delivery»-Standard möglich sein. Herstellerfirmen müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf der Verpackung wie auch in den beiliegenden Informationen darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitzt und ob ein Ladenetzteil beiliegt. Sie sind verpflichtet in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
Vorzüge des einheitlichen Ladestandards
Ende 2022 hat die EU harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen für die erwähnten Geräte erlassen und den Mitgliedstaaten rund ein Jahr Zeit gegeben, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Mit der Teilrevision der FAV erfolgt die Einführung in der Schweiz zeitgleich. Damit bleibt das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen nach wie vor auch für Fernmeldeanlagen anwendbar.
Daraus ergeben sich Vorteile für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die auch grenzüberschreitend von einem einheitlichen Ladestandard profitieren können. Zudem teilt die Schweiz die mit der einheitlichen Ladelösung verbundenen Nachhaltigkeits- und Verbraucherziele. Die vorliegende Lösung trägt dazu bei, Elektronikabfälle, den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen bei Herstellung, Transport und Entsorgung zu verringern.
Zusätzliche Verordnungsänderungen
Weitere Anpassungen betreffen Funkanlagen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Behörden (Armee, Nachrichtendienst des Bundes, Polizeibehörden etc.) eingesetzt werden können. Die Änderungen bezwecken eine leichte Öffnung dieses Nischenmarkts. Die enge Begleitung des BAKOM in Form von Zulassungs- und Bewilligungspflichten bleibt bestehen. Schliesslich werden die Gebührenbestimmungen im Fernmeldebereich revidiert, weil sich die Technologie stark weiterentwickelt hat. Die Anpassung betrifft den Satellitenbereich und breitbandige lokale private Netzwerke (auch Campusnetze genannt).
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