Fust verschickt Garantieverlängerung in Rechnungsform

Gerät ist ein Garantiefall! Was ist zu tun?

Was, wenn Ihr Gerät zu einem Garantiefall wird? Welche Rechte haben Sie? Auch hier beantwortet der PCtipp die wichtigsten Fragen.


Frage 5: Haben Sie bei einem Defekt Anrecht auf ein neues Gerät?


Antwort:
Das kommt drauf an! Auf jeden Fall stehen grundsätzlich drei Optionen zur Diskussion: Preisnachlass, Geld zurück oder ein gleichwertiges neues Ersatzprodukt. Das Problem liegt allerdings im Detail. Etwa in den AGB des Händlers kann festgelegt sein, dass er vom Recht Gebrauch macht, es zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Kommt es zum Kauf, sind Sie an diesen Vertrag gebunden. Das heisst: Sie überlassen ihm das defekte Gerät zur Reparatur. Dies dauert für gewöhnlich länger als ein direkter Austausch, sodass Sie unter Umständen ein paar Wochen auf das Gerät verzichten müssen. Das kann nervig sein.

Frage 6: Darf der Händler ein Gerät bei wiederholten Defekten beliebig oft reparieren lassen?

Antwort: Nein. Beim dritten Defekt desselben Gerätes innerhalb der Garantiezeit können Sie darauf pochen, ein gleichwertiges Ersatzgerät zu erhalten, alternativ treten Sie komplett vom Kaufvertrag zurück.

Frage 7: Läuft die Garantiedauer eigentlich trotz des Defektes weiter?

Antwort: Nicht, während Sie auf die Reparatur warten. Sobald Sie den Defekt dem Händler melden, wird die Garantiedauer unterbrochen und läuft erst dann wieder weiter, wenn das reparierte Gerät zurück bei Ihnen ist. Wenn übrigens defekte Teile ausgetauscht wurden, sind diese davon nicht betroffen. Das heisst: Auf diese Teile haben Sie wieder die volle Garantie (meist zwei Jahre).

Frage 8: Ist die Garantie eigentlich an irgendetwas, wie zum Beispiel die Originalverpackung gekoppelt?

Antwort: Nein. Die Garantie betrifft das Gerät, unabhängig von der Verpackung. Geht ein Gerät während der Garantiezeit (ohne Ihr Verschulden) kaputt, können Sie es reparieren lassen.

Frage 9: Wer hat eigentlich recht, wenn das Gerät kaputt ist und der Verkäufer sagt, es sei Ihre Schuld?


Antwort:
Das ist so geregelt, dass derjenige, der darauf pocht, die Beweislast führen muss. Fragen Sie also nach, verlangen Sie Beweise dafür, dass der Defekt durch Ihr Verschulden zustande kam. Kann der Händler dem nicht nachkommen, haben Sie wieder Oberwasser. Holen Sie sonst auch noch eine Zweitmeinung bei einem anderen Händler oder bei einer anderen Fachperson ein.



Kommentare
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Holzbock
12.12.2023
Da muss man sich schon fragen, ob das dreiste Vorgehen nicht gegen eine der in Art. 3 Abs. 1 UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) aufgezählten Verhaltensweisen verstösst.

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Antares62
12.12.2023
Die Frage Bemerkung sei erlaubt, weil sie legitim ist. Sind bei den Erfinder „solcher Verblendungen“ die Synapsen nur schwer oder sogar schwerstgeschädigt… Oder handelt es sich um eine fehlgeschlagene Übertaktung der „ich will Geld um jeden Preis, auch mit Luschenmassnahmen-CPU“. Tja FUST, dumm ist, wer Dummes tut… Wusste schon Forest Gump’s Mutter. Gibt’s da noch Entwicklernamen der Garantieverlängerungs-Helden? *zynisches Grinsen*

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Flamme
12.12.2023
Eine solche Garantieverlängerung verschickt auch "nettoshop.ch" Peter W.

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Jürgen N.
12.12.2023
Also uns / mir hat Fust erst nach Ablauf der Garantie unserer Tiefkühltruhe so eine "Rechnung" geschickt. Die wir auch annahmen weil der Service / Ablauf mit den Problemen mit der alte Truhe vorbildlich war. Nun haben wir sie nicht mehr erneuert.

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sibirjak999
12.12.2023
Ob Fust AG oder nettoshop = beide gehören zu Coop! Dass die solche Mätzchen nötig haben erstaunt mich als Kunde extrem! Meines Erachtens ist dies die Vorstufe von Täuschung ... Nächster Kauf findet in keiner dieser Firmen mehr statt!