News 21.12.2009, 10:48 Uhr

SKS verlangt niedrigere Zollgebühren

«Das Finanzdepartement hat trotz Versprechen des Bundesrates im aktuellen Jahr nichts gegen die hohen Zollgebühren unternommen», beschwert sich der Schweizerische Konsumentenschutz. Vier Massnahmen sollen die Lösung sein.
Teilweise sind die Zollgebühren auf im Ausland gekaufte Waren höher als der Wert des Produkts selbst. Darüber beschwert sich nicht nur die SKS (Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz), sondern auch viele, die via Internet im Ausland Waren bestellen. Tiefe Mehrwertsteuerfreigrenzen und überhöhte Zollbearbeitungsgebühren verteuern die Importe immens.
Das Beispiel der SKS: Wer beispielsweise in Deutschland CDs, Veloersatzteile oder Farben im Wert von knapp 60 Franken importiert, muss 61 Franken an Abgaben zahlen. Davon gehen 53 Franken als Zollbearbeitungsgebühren an private Spediteure wie Swiss Post GLS oder DHL!
Vor einem Jahr habe der Bundesrat auf Drängen von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer versprochen, Massnahmen gegen die überhöhten Zollgebühren zu ergreifen. Auch der Preisüberwacher war im Gespräch mit der Eidgenössischen Zollverwaltung und doppelte beim zuständigen Finanzdepartement nach. Dennoch wurde nichts beschlossen.
Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hat daher in der Wintersession eine verbindliche Motion eingereicht. Sie verlangt vom Bundesrat diese konkreten Massnahmen:
1. Die privaten Transportunternehmen sollen für Kleinwaren auch die günstigere vereinfachte Verzollungsart wie die Post anwenden. Die privaten Spediteure könnten dies schon heute, wollen aber lieber von den Konsumentinnen und Konsumenten bis zu 3 Mal so viel wie die Post verlangen.
2. Die Mehrwertsteuer soll nur auf dem Warenwert erhoben werden. Denn: Die MwST wird heute auch auf Versicherungskosten und gar den Zollgebühren selbst erhoben.
3. Die Mehrwertsteuerfreigrenze soll auf 10 Franken verdoppelt werden. Beim Selbstimport über die Grenze liegt die Freigrenze bei ca. 23 Franken (300 Franken Warenwert). Eine Angleichung beim Onlinehandel ist notwendig.
4. Wer seine Ware gemäss Widerrufsrecht oder Mangel zurücksendet, kann zwar die Mehrwertsteuer bei der Zollverwaltung zurückverlangen. Doch dafür zahlt der Konsument eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 30 Franken! Damit würde sich die Rückerstattung erst ab etwa 400 Franken lohnen. Diese Bearbeitungsgebühr gehört abgeschafft.



Kommentare
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Adriano
22.12.2009
Wir Schweizer geben im Leben etwa 60% von unserer Einkommen an die Steuer. Das kann doch nicht sein oder? Wenn wir ein Auto kaufen, müssen wir 2000Fr-5000Fr an Steuern bezahlen. Pro Liter Benzin bezahlen wir auch wieder 1Fr an die Steuern. Nicht genug, müssen wir 1 Mal pro Jahr noch die Auto-Steuern bezahlen (Strassen + Nummer). Aber das schlimmste ist, dass wir dann Ende Jahr auch noch das Auto in unsere Steuern deklarieren müssen, also bezahlen wir die Steuer auf die schon bezahlte Steuern. Aber etwas ändern zu können, ist praktisch unmöglich... Dann könnte die Schweiz jährlich nicht mehr 2-3 Milliarden an andere Länder schenken. Und Herr Lügenberger hätte kein Geld mehr für seine SBB.