News 23.08.2013, 09:03 Uhr

NSA-Skandal: nur Spitze des Eisbergs

Das Ausmass der Überwachung des Internetverkehrs durch die NSA ist grösser als erwartet. Daneben wurde der Whistleblower Bradley Manning drakonisch bestraft.
Die Schnüffeltätigkeit des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA) war um einiges intensiver und umfassender, als bislang angenommen. Dies zeigen Gerichtsakten und Enthüllungen des «Wall Street Journals». Wie Letzteres berichtet, könne die NSA die US-Bürger weit ausgiebiger abhören. So sei es dem Geheimdienst möglich, mithilfe der lokalen Fernmeldeunternehmen gut 75 Prozent des gesamten Internetverkehrs der USA zu belauschen.
Dass diese Möglichkeit auch rege genutzt wurde, beweisen Gerichtsakten, die unterdessen zugänglich gemacht wurden. Diesen zufolge hat die NSA jährlich 56'000 E-Mails von US-Bürgern aufbewahrt, ohne dass diesen je eine Verbindung zu einer Terrororganisation nachgewiesen worden war. Aufgrund dieser Erkenntnisse hatte das zuständige Gericht, der Foreign Intelligence Surveillance Court, bereits im Jahr 2011 die Machenschaften der NSA als illegal verurteilt. Die Urteile des Gerichts sind geheim, die erwähnten Akten wurden aber kürzlich freigegeben. Kleines Detail am Rande: Als Grund für die Masse von so vielen gespeicherten E-Mails gaben NSA-Vertreter damals «technische Schwierigkeiten» an, eine Verteidigungsstrategie, welche die Richter offenbar nicht beeindruckte.

Manning zu 35 Jahren Haft verurteilt

Keine Gnade kannte derweil auch die Richterin, die den Fall des Whistleblowers Bradley Manning entschied. Der Ex-US-Soldat wurde zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. In einem Statement meinte sein Verteidiger, dass dies das härteste Strafmass sei, das ihm in seiner langjährigen Karriere am Militärgericht untergekommen sei, und er habe schon vom Mörder bis zum Kinderschänder alles verteidigt. Immerhin: Die 35 Jahre sind weniger als die 60 Jahre, die der Ankläger gefordert hatte. Manning hatte Hundertausende Dokumente der Webplattform Wikileaks zugespielt.



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