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06.11.2019, 08:47 Uhr
Die E-Vignette soll 2022 kommen
Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung bezüglich der Autobahn-Vignette ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt. Hat die klassische Vignette nun ausgedient?
Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung zur Autobahn-Vignette ausgearbeitet, nun ist es am Parlament, darüber zu befinden. Die Idee war es zunächst, die klassische Klebevignette durch die E-Vignette zu ersetzen. Dieser Plan stiess jedoch auf breite Ablehnung, sodass die E-Vignette auf freiwilliger Basis kommen soll. Der Preis soll auch hier 40 Franken betragen.
Kontrollschild-, aber nicht fahrzeuggebunden
Anders als die Klebevignetten, die aus naheliegenden Gründen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind, ist die E-Vignette variabel einsetzbar. Sie soll an ein bestimmtes Nummernschild gebunden sein. Ist dies z.B. ein U-Nummernschild, gelte die E-Vignette für jedes Fahrzeug, das mit dem entsprechenden Nummernschild ausgerüstet werde. Dazu muss das Fahrzeug in einer zentral verwalteten Datenbank, die per Internet erreichbar ist, registriert werden.
Der Bundesrat schrieb in einer Botschaft, dass 2 Millionen Klebevignetten für die Schweizer Autobahnen im Ausland verkauft würden. Dies sei logistisch aufwändig. Zudem komme es regelmässig zum Verlust durch Diebstahl oder Warenverlust bei diesen Auslandslieferungen. Zudem sei es schon vorgekommen, dass ausländische Verkaufsstellen mehr als die obligatorischen 40 Franken verlangt hätten, um den eigenen Gewinn zu steigern.
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