News 12.09.2017, 11:43 Uhr

Swisscom-Kunden: So fordern Sie zu viel bezahlte Roaming-Gebühren zurück

Swisscom-Handy-Kunden, die zwischen 2010 und heute ein Handy-Abo nutzten, könnten von zu viel verrechneten Combox-Roaming-Gebühren betroffen sein.
Die Swisscom hat nach Angaben der Stiftung für Konsumentenschutz ihren Handy-Abo-Kunden seit 2010 unrechtmässig Roaming-Gebühren für die Combox verrechnet. Grund: Das sogenannte Anti-Tromboning-System des Telkos sollte eigentlich erkennen, ob sich der Angerufene im Ausland befindet. Ruft jemand aus der Schweiz an, läuft der Anruf nicht mehr über ausländische Netze, sondern vom Anrufer über das Schweizer Netz zur Voice-Zentrale des Anbieters. Die Swisscom sparte sich laut der SKS dadurch die Gebühren für die Nutzung der ausländischen Netze (Roaming), soll diese Gebühren aber weiterhin den Kundinnen und Kunden verrechnet haben. Die Stiftung hat inzwischen Strafanzeige gegen die Swisscom eingereicht und fordert die Rückerstattung der zu viel verrechneten Roaming-Gebühren.

Swisscom weist die Vorwürfe zurück

«Wir sind überzeugt, dass Swisscom die Anrufe auf die Combox korrekt verrechnet hat», sagt Swisscom-Mediensprecher Armin Schädeli auf Anfrage. Roaming-Preise, so Swisscom, seien immer eine Mischrechnung. Neun von zehn Combox-Nachrichten im Ausland würden heute innerhalb der EU hinterlegt. «Hier profitiert die grosse Mehrheit unserer Abo-Kunden, die Roaming nutzen, von Inklusiveinheiten auf ihrem Handy und bezahlen darum nicht separat fürs Roaming und auch nicht fürs Erhalten oder Abhören von Combox-Nachrichten», heisst es bei Swisscom. «Wir sind aber am Thema Combox-Roaming dran und prüfen zurzeit verschiedene Lösungen, damit es für die Kunden einfacher, klarer und vor allem günstiger wird», sagt Schädeli. Es ist technisch jedoch sehr komplex. Ziel sei aber eine Lösung noch für dieses Jahr, versichert der Telko.

Wer ist betroffen?

Mit einem Musterbrief der SKS (siehe Link am Ende des Beitrags) können Swisscom-Kunden versuchen, den Telko zu einer Stellungnahme zu bewegen. Sollte innert 30 Tagen keine oder keine befriedigende Antwort eintreffen, soll man sich an die Schlichtungsstelle (Ombudscom) wenden. Nicht betroffen sind Abo-Kunden, die sich seit 2010 nicht im Ausland aufgehalten haben. Auch nicht betroffen sind Swisscom-Prepaid-Nutzer und Kunden von Wingo, Salt und Sunrise.

Link:

Wir raten, bei Auslandsaufenthalten die Anrufbeantwortungsfunktion auszuschalten. Die SKS hat dazu ein umfangreiches Merkblatt (PDF) aufgeschaltet.

Autor(in) Simon Gröflin



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